EU-Parlament stimmt für höheren europaweite Verbraucherschutz

„Button-Lösung“ gegen Kostenfallen im Internet – Keine überhöhten Telefongebühren bei Hotline-Warteschleifen

Das Europaparlament hat heute mit deutlicher Mehrheit für die europaweite Einführung der so genannte „Button-Lösung“ gegen Kostenfallen im Internet gestimmt. „Damit hat die Abzocke im Internet europaweit ein Ende! Eine Kostenfalle, in die viele Verbraucher in den letzten Jahren getappt sind, wird ein für alle Mal beseitigt“, kommentierte Anja Weisgerber, Sprecherin für Verbraucherschutzpolitik der CSU?Europagruppe, die Abstimmung über die neue Verbraucherrechte-Richtlinie.

 

Die Button-Lösung sieht vor, dass ein im Internet geschlossener Vertrag künftig nur dann wirksam wird, wenn der Verbraucher mit einem separaten, zweiten „Klick“ auf eine deutlich sichtbare Schaltfläche („Button“) bestätigt hat, dass er von der Kostenpflichtigkeit einer online angebotenen Leistung Kenntnis genommen hat und dennoch einen wirksamen Vertrag abschließen möchte. So werden überraschende Rechnungen vermieden.

 

Die EU?Abgeordneten stimmten weiter dafür, dass Warteschleifen bei Telefon-Hotlines künftig lediglich maximal mit den Gebühren für Ortsgespräche berechnet werden dürfen. „Lange Warteschleifen bei Hotlines sind ein teures Ärgernis. Ein Unternehmen, das Leistungen oder Waren anbietet, muss für Fragen und Beschwerden der Kunden kompetente Ansprechpartner benennen. Es ist nicht gerechtfertigt, den Kunden erst einmal 10 Minuten zu überhöhten Telefongebühren in der Warteschleifen zu lassen, bevor sein Anruf bearbeitet wird. Auch mit dieser Abzocke der Verbraucher muss Schluss sein“, so Weisgerber

 

Die neuen Regelungen werden auch den grenzüberschreitenden Binnenmarkt stärken. Gerade bei Online?Bestellungen weiß man nicht immer, in welchem Land der Händler seinen Sitz hat. Künftig ist es egal, bei welchem Online-Händler aus der EU der Verbraucher Waren bestellt, denn überall gelten die gleichen Rückgaberechte. Waren können dann bis zu zwei Wochen nach dem Erhalt der Ware ohne Probleme zurückgegeben werden. Neben dem Online-Handel soll dies auch für Geschäfte via Telefon und Email und Verkäufe an der Haustür gelten. Sollte der Verkäufer nicht über das Rückgaberecht informieren, können Verbraucher ungewünschte Waren sogar bis zu einem Jahr später zurückgeben.

 

Ausblick        

Der Kompromiss, dem das Parlament heute zugestimmt hat, kam erst nach harten Verhandlungen mit der EU-Kommission und dem Ministerrat zustande. Die nationalen Verbraucherschutzminister müssen dem Kompromiss nun noch formal zustimmen. Nach Inkrafttreten haben die Mitgliedstaaten 18 Monate Zeit, die Vorgaben der Richtlinie in nationales Recht umzusetzen.