EU-Arbeitszeitrichtlinie: Vermittlungsausschuss bleibt ohne Ergebnis

Der Vermittlungsausschuss tagte gestern bis früh in die Morgenstunden, um einen Kompromiss für die umstrittene Arbeitszeitrichtlinie zu erarbeiten. Zentraler Streitpunkt ist die Frage des Opt-Outs, d. h. der Möglichkeit der nationalen Abweichung von der wöchentlichen Höchstarbeitszeit. Der Rat hat sich für die Beibehaltung dieser Option ausgesprochen, wohingegen die Mehrheit des Europäischen Parlaments auf ein Auslaufen des Opt-Outs beharrt. „Sollten die Sozialdemokraten, Grünen und die linke Fraktion bei ihrer ablehnenden Haltung bleiben, dass sie zu diesem Punkt keine Einigung akzeptieren, vergeben wir die Chance, den Grundsatz, dass Bereitschaftsdienst Arbeitszeit ist, auf europäischer Ebene gesetzlich zu statuieren und zahlreiche weitere Verbesserungen zum Schutz der Arbeitnehmer festzuschreiben“, sagt die unterfränkische CSU-Abgeordnete Dr. Anja Weisgerber.



Bei dem zweiten Streitpunkt, der Einordnung des Bereitschaftsdienstes, gab es nämlich Bewegung von Seiten des Rates. „Es muss der Grundsatz gelten, dass Bereitschaftszeit als Arbeitszeit angesehen wird. Damit machen wir deutlich, dass wir Bereitschaftszeiten genauso wertschätzen wie reguläre Arbeitsstunden. Ich habe mich dafür eingesetzt, dass dieser Grundsatz nun auch auf europäischer Ebene festgeschrieben wird. Wenn die Bereitschaftsdienstzeit als Arbeitzeit angesehen wird, brauchen wir allerdings für einige Berufsgruppen die Abweichung von der wöchentlichen Höchstarbeitszeit. Eine zwingende Festschreibung der Wochenhöchstarbeitszeit auf europäischer Ebene widerspricht dem Subsidiaritätsprinzip und würde bewährte Arbeitszeitmodelle bei vielen Berufsgruppen gefährden. Deshalb sprechen wir uns für eine tarifvertragliche oder gesetzliche Abweichungsmöglichkeit aus.“, so Weisgerber, Mitglied des Beschäftigungsausschusses im Europäischen Parlament.



Sollte keine Einigung erzielt werden, wird es bei den Regelungen der bisherigen Arbeitszeitrichtlinie bleiben. „In Deutschland wird sich die rechtliche Situation nicht wesentlich verändern, denn in Deutschland haben wir bereits im Arbeitszeitgesetz einen weitreichenden Arbeitnehmerschutz vorgesehen, der den Grundsatz festlegt, dass Bereitschaftszeit als Arbeitszeit anzusehen ist“, sagt die unterfränkische Abgeordnete.



Das weitere Verfahren, insbesondere die Frage nach einer weiteren Verhandlungsrunde ist derzeit noch unklar.