EP-Umweltausschuss bestätigt Klimaschutzziele bei Pkw/ Anreize für Öko-Innovationen / Nachbesserungen bei Übergangsfristen erforderlich

Ab 2012 gibt es für Neufahrzeuge in der EU Grenzwerte beim Kohlendioxidausstoß. Der Umweltausschuss des Europäischen Parlaments hat heute eine Vorlage in erster Lesung verabschiedet.

Bereits von Anfang an hat das Europäische Parlament gefordert, dass einzelne Hersteller nicht diskriminiert werden dürfen. „Auf unseren Druck hin hat die Europäische Kommission für die verschiedenen Automobilhersteller differenzierte Grenzwerte je nach dem Durchschnittsgewicht ihrer Fahrzeugflotte festgelegt“, so die unterfränkische Europaabgeordnete Anja Weisgerber. Die Autos der Premium-Hersteller können aufgrund ihres Gewichts nicht den gleichen Grenzwert einhalten wie Kleinwagen. Wenn für alle Hersteller einheitlich ein Wert von 120 Gramm festgelegt worden wäre, hätten die Kleinwagenhersteller nichts mehr tun müssen.

„Mit dem Beschluss des Umweltausschusses haben wir den Vorschlag der Kommission in diesem Punkt bestätigt, das heißt alle Hersteller und Fahrzeugklassen müssen einen Beitrag zur Minderung des CO2-Ausstosses leisten, die Premium-Hersteller sogar etwas mehr. Es nützt uns aber nichts, wenn wir strenge Auflagen nur für Oberklassewagen festlegen, die nur einen Marktanteil von 1 % haben.“

Außerdem sollen Anreize für die klimapolitisch wichtigen Öko-Innovationen wie Pkw Solardächer und energiesparende Leuchten gegeben werden. „Der Umweltausschuss hat meine Forderung angenommen, nach der Öko-Innovationen grundsätzlich bei der CO2-Minderung zu berücksichtigen sind. Dies war ein wichtiger Teilerfolg. Wir müssen Anreize für die Entwicklung von energieeffizienten Technologien setzen. Es ist dem Klima egal, ob wir ein Gramm CO2 über Solardächer oder Motorentechnik einsparen", sagte die umweltpolitische Sprecherin der CSU Europagruppe. Ferner werden nach dem Beschluss besonders umweltfreundliche Fahrzeuge, die weniger als 50 Gramm pro Kilometer ausstoßen, mit so genannten "Super Credits" besonders belohnt. Danach kann ein Hersteller diese Fahrzeuge bei der Berechnung seines CO2 Flottendurchschnitts mehrfach Berechnung zählen.

Eine knappe Mehrheit der Mitglieder des Umweltausschusses stimmte allerdings gegen den vereinbarten Kompromiss, die neuen Grenzwerte beim CO2-Ausstoß zeitlich gestaffelt einzuführen. Dieser Kompromiss sah vor, dass bis 2012 70% der Neuwagenflotten den Zielwert erreichen müssten, ab 2014 80% und ab 2015 die gesamte Flotte eines Herstellers.

Die Automobilindustrie hatte ursprünglich gefordert, dass der Grenzwert 2012 zunächst nur für 25 % ihrer Neuwagen gilt. Das wäre zu wenig gewesen. Unser Kompromissvorschlag war ambitionierter, aber auch realistisch. Der Beschluss des Umweltausschusses führt aber jetzt dazu, dass der Grenzwert bereits ab 2012 für 100 % der Fahrzeuge gilt. Die Übergangsfristen sind aber notwendig, da viele Pkw Modelle, die ab 2012 als Neufahrzeuge angemeldet und für die Berechnung der Flottenemissionen herangezogen werden, bereits heute auf den Straßen sind und dort nicht mehr in der Motorentechnik nachgebessert werden kann

„Hier müssen wir im Plenum unbedingt nachbessern, sonst nehmen wir billigend in Kauf, dass die Hersteller Strafen zahlen müssen, anstatt in emissionsreduzierende Technologien zu investieren. Dies nützt dem Klima nichts“, so Weisgerber.


Einige Hersteller sind bereits auf einem guten Weg und haben die Emissionen ihrer Neuwagen in den vergangenen Jahren stark verringert, andere müssen noch mehr tun. „Die neuen Regelungen werden die Autolandschaft in Europa nachhaltig ändern – unsere zukünftigen Fahrzeuge werden Spitzenwerte in Sachen Energieeffizienz, Emissionswerte und Treibstoffsparsamkeit erzielen. Das schont das Klima und den Geldbeutel der Verbraucher". Allerdings müssen wir im Plenum noch für einen realistischen Einführungszeitraum kämpfen und den Beschluss des Umweltausschusses hier nachbessern", sagte die CSU-Europaabgeordnete abschließend.