Korrekturbedarf bei weiteren Verhandlungen
Der Ausschuss für Umwelt, Gesundheit und Lebensmittelsicherheit des Europäischen Parlamentes hat am Dienstag mit deutlicher Mehrheit (31 zu 3 bei 20 Enthaltungen) bei Enthaltung der kompletten sozialdemokratischen Fraktion den Richtlinienvorschlag der Europäischen Kommission zu Patientenrechten bei der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung angenommen.
Die gesundheitspolitische Sprecherin der CSU im Europäischen Parlament, Dr. Anja Weisgerber, begrüßt diese Entscheidung. "Das Votum des Gesundheitsausschusses weist in die richtige Richtung, es besteht aber noch Korrekturbedarf. Wir müssen ohnehin die entsprechenden EuGH-Urteile umsetzen, um sicherzustellen, dass Patienten, die sich in einem anderen Mitgliedstaat behandeln lassen, ihre Kosten in ihrem Heimatmitgliedstaat ersetzt bekommen. Deutschland hat dies bereits getan, jedoch einige andere Mitgliedstaaten noch nicht. Durch eine Richtlinie schaffen wir hier Rechtssicherheit“.
Die Europaabgeordnete sieht jedoch noch Klärungsbedarf in zentralen Punkten. „Wir müssen im weiteren Verfahren deutlich machen, dass die Organisation des Gesundheitssystems den jeweiligen Mitgliedstaaten obliegt. An einigen Stellen geht der Kommissionsvorschlag sowie das Votum des Ausschusses über das Ziel hinaus. Die Definition, was unter einer Krankenhausbehandlung zu verstehen ist, sollte weiterhin in der Hand der Mitgliedstaaten liegen. Ich bin optimistisch, dass der Rat diese Bedenken hinsichtlich der Verteilung der Zuständigkeit in seinen Vorschlägen berücksichtigen wird.“