Entlastung für Kleinstunternehmen

Europäische Union vereinfacht Bilanzierungsregeln / Europäisches Parlament setzt sich mit wichtigen Forderungen durch

Das Europäische Parlament hat heute Erleichterungen der Bilanzierungsregeln von Kleinstunternehmen beschlossen. In Zukunft muss ein Handwerksbetrieb nur noch eine verkürzte Bilanz beim Unternehmensregister einreichen, die nicht veröffentlicht wird. Über diese Ausnahmen können die Mitgliedstaaten individuell entscheiden. „Dies ist ein weiterer wichtiger Schritt in Richtung Bürokratieabbau und eine sinnvolle Erleichterung für den Mittelstand“, wertete die Vize-Vorsitzende des Parlamentskreises Mittelstand im Europäischen Parlament, Dr. Anja Weisgerber, die Plenarabstimmung.
Die CSU-Europaabgeordnete wies darauf hin, dass kleine und Kleinstunternehmen überwiegend auf regionaler Ebene tätig sind und grenzüberschreitende Aktivitäten nur eine untergeordnete Rolle spielen. Die Europäischen Bilanzierungsregeln enthalten jedoch beispielsweise die Pflicht, neben dem Jahresabschluss einen Lagebericht anzufertigen. Dieser muss eine umfassende Analyse des Geschäftsverlaufs, der Geschäftsergebnisse und der Lage der Gesellschaft enthalten und öffentlich bekanntgemacht werden. Diese Regelungen passen auf global und im europäischen Binnenmarkt tätige Konzerne, aber nicht auf den Bäckereibetrieb um die Ecke.
Bereits im Vorfeld der Abstimmung hatte sich das Europäische Parlament mit den Mitgliedstaaten und der Europäischen Kommission darauf geeinigt, Kleinbetriebe von unnötigen Verwaltungslasten zu befreien. In den Verhandlungen konnte sich das Parlament mit wichtigen Forderungen durchsetzen. So darf ein Kleinstbetrieb neben der Höchstzahl von zehn Beschäftigten nicht mehr als 700.000 Euro Jahresumsatz und 350.000 Bilanzsumme haben, um von der Regelung profitieren zu können. Damit gilt die Ausnahmeregelung für mehr Betriebe als die Mitgliedstaaten ursprünglich wollten. „Der Kompromiss bringt europaweite Einsparungen in Milliardenhöhe. Gerade in der derzeitigen Krise ist es notwendig, kleine und mittlere Unternehmen zu entlasten. So können die Unternehmen in Arbeitsplätze investieren anstatt in Bürokratie“, so Weisgerber.