Einsatz für die Feuerwehr erfolgreich - Union schafft Durchbruch

Die Einsatzfähigkeit der Freiwilligen Feuerwehren ist für die Zukunft sicher gestellt. Der Bundestag ebnet mit seinem Beschluss vom Freitagabend den Weg für eine praktikable Lösung für die Feuerwehren, technischen Hilfs- und Rettungsdienste. Die CSU hat sich in Brüssel und Berlin intensiv dafür eingesetzt, eine angemessene Lösung für dieses Problem zu erarbeiten.

Seit Januar 2007 ist die dritte Führerscheinrichtlinie der Europäischen Union gültig. Sie regelt die Fahrerlaubnisklassen sowie die Voraussetzungen für deren Erteilung und Entziehung europaweit. Die einheitliche Führerscheinrichtlinie wirkt dem europäischen Führerscheintourismus entgegen und ist wichtig für die Sicherheit auf Europas Straßen. Bundesverkehrminister Tiefensee, SPD, nahm von der in der Richtlinie vorhandenen Möglichkeit einer Ausnahmeregelung für die Feuerwehren zunächst nicht Gebrauch. Im Gegensatz zur alten Führerscheinklasse 3 dürfen Inhaber der neuen EU-Klasse B nur noch Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen Gesamtgewicht fahren. Für immer häufiger im Einsatz befindliche schwere Fahrzeuge bis 7,5 Tonnen muss hingegen der kostspielige Führerschein der Klasse C1 erworben werden. Ohne eine Ausnahmeregelung wäre der Nachwuchs für Feuerwehren und Rettungsdienste und damit deren Einsatzfähigkeit in hohem Maße gefährdet. „Um die Einsatzfahrzeuge zu steuern, müssten die jungen Leute viel Zeit und Geld investieren, um sich freiwillig in der Gesellschaft engagieren zu können. Freiwilliges Engagement aber muss gefördert und darf keinesfalls bestraft werden. Aus dem Grund sieht die Führerscheinrichtlinie der Europäischen Union ganz bewusst nationale Ausnahmeregelungen für den Katastrophenschutz und die Streitkräfte vor, die auch für die Feuerwehren genutzt werden können. Ich bin sehr froh darüber, dass dank unserer Bemühungen das Anliegen der Feuerwehren jetzt endlich ernst genommen und die Ausnahme vom Bundesgesetzgeber umgesetzt wird“, erklärt die unterfränkische CSU-Europaabgeordnete Dr. Anja Weisgerber.

Lange stießen die Bemühungen bei Bundesverkehrminister Tiefensee auf strikte Ablehnung. Nach dem Bundestagsbeschluss vom Freitag reicht Führerscheininhabern der Klasse B zum Führen von Fahrzeugen bis 4,75 Tonnen eine verbandsinterne Ausbildung und Prüfung, die Einzelheiten obliegen dabei dem jeweiligen Bundesland. Für Fahrzeuge mit einem Gewicht zwischen 4,75 und 7,5 Tonnen ist eine abgespeckte, vereinfachte und wesentlich kostengünstigere Ausbildung und Prüfung durch professionelle Fahrlehrer vorgesehen. Wer diese höherwertige Fahrberechtigung bis 7,5 Tonnen erwirbt, kann diese nach zwei Jahren in eine Fahrerlaubnis der Klasse C1 umschreiben lassen und sie dann auch außerhalb der Dienste der Feuerwehren nutzen. „Ich freue mich sehr, dass nun eine Lösung gefunden wurde. Damit ist der Weg frei zum vereinfachten Erwerb einer Fahrberechtigung für junge Leute, das ist eine wichtige Förderung und Wertschätzung des Ehrenamtes“, so Anja Weisgerber abschließend.