Einigung zu Arbeitszeitrichtlinie bringt notwendige Flexibilität

Tarifparteien können Höchstarbeitszeit festlegen / Differenzierung bei Bereitschaftszeit /
EU-Minister einigen sich in Nachtsitzung

Die Neufassung der EU-Arbeitszeitrichtlinie ist ein großes Stück vorangekommen. Am frühen Morgen einigten sich die EU-Arbeitsminister in Luxemburg auf eine gemeinsame Position. Die Höchstarbeitszeit soll grundsätzlich bei 48 Stunden pro Woche liegen, es soll aber Ausnahmen geben, über die die Tarifpartner das letzte Wort haben. "Nach drei Jahren haben wir nun endlich eine Position des Rates. Sie bringt die notwendige Flexibilität vor Ort und steht in Einklang mit den Vorgaben des Europäischen Gerichtshofes. Ich hoffe, dass sich Parlament und Rat bis Jahresende auf eine endgültige Fassung verständigen können", sagte die CSU-Europaabgeordnete Anja Weisgerber.



Die Minister wollen an der durchschnittlichen Wochenarbeitszeit von 48 Stunden festhalten. Bis zu 65 Stunden sollen aber möglich sein, wenn Bereitschaftszeit als Arbeitszeit gewertet wird. Dabei soll zwischen "aktivem" und "inaktiven" Bereitschaftsdienst unterschieden werden. "Das entspricht der Forderung der EVP-ED-Fraktion und brächte die notwendigen Spielräume für die Umsetzung vor Ort. Die Bereitschaft bei der Feuerwehr ist anders als die eines Arztes in der Klinik. Unser Vorschlag der abgestuften Pauschalanrechnung macht diese Unterscheidung handhabbar", so Weisgerber.



Darüber hinaus gehende Ausnahmen von der wöchentlichen Höchstarbeitszeit bedürfen der Zustimmung der Tarifpartner. "Das ist eine gute Lösung. Die Tarifpartner sind die Instanz, die das Arbeitsrecht in der Praxis gestalten und mit den Faktoren Lohn und Freizeitausgleich auch die Stellschrauben haben, um zu tragfähigen Vereinbarungen zu kommen", sagte die CSU-Europaabgeordnete.