Einigung im Streit um CO2?Emissionen von Autos /Europäisches Parlament und Rat für Anrechnung von Öko-Innovationen

Die Vertreter des Europäischen Parlaments und des Rates haben heute Abend eine vorläufige Einigung bei den künftigen Klimaschutzauflagen für PKW erzielt. „Die vorgesehenen Zielvorgaben bei der Reduzierung von CO2?Emissionen sind ambitioniert, aber erreichbar. So setzt sich Europa beim Klimaschutz im Individualverkehr an die Spitze. Gleichzeitig gibt diese Gesetzgebung Anreize zur Entwicklung innovativer und treibstoffeffizienter Fahrzeuge. Das bringt bei den derzeitigen Benzinpreisen wichtige Vorteile für die Bürgerinnen und Bürger“, so die erste Bewertung der umweltpolitischen Sprecherin der CSU-Gruppe im Europäischen Parlament, Dr. Anja Weisgerber.

Einen Durchbruch erreichten Parlament und Rat auch beim Thema Öko?Innovationen. Durch neue Technologien, die nicht an der Motorentechnik ansetzen, wie Solardächer, die Klima- oder Stereoanlagen mit Strom versorgen, oder energieeffiziente LED-Beleuchtungsanlagen, Schaltzeitpunktanzeigen und die Nutzung von Abwärme des Motorenblocks können bis zu 7 Gramm an CO2 im Durchschnitt der Fahrzeugflotte angerechnet werden. „Die Anrechnung der Öko-Innovationen konnten wir bereits im Umweltausschuss durchsetzen und ich freue mich sehr, dass unser Vorschlag jetzt voraussichtlich auch Eingang in die endgültige Verordnung finden wird. Damit setzen wir Anreize für die Entwicklung von energieeffizienten Technologien. Dies wird einen Innovationsschub in der Automobilindustrie auslösen. Es ist dem Klima egal, wie wir die Emissionen reduzieren, Hauptsache ist, wir tun es!“, so die unterfränkische Europaabgeordnete Anja Weisgerber.

Die Institutionen vereinbarten, dass der Grenzwert von durchschnittlichen 120 Gramm Kohlen­dioxid­ausstoßes pro Kilometer schrittweise eingeführt werden soll. Ab 2012 müssten zunächst 65 Prozent der Neuwagen den Grenzwert einhalten, 2013 sind es 75 Prozent, 2014 dann 80 Prozent und ab 2015 müsste die gesamte Neuwagenflotte den Grenzwert einhalten. Die Automobilhersteller hatten ursprünglich eine Einführung der Grenzwerte ab 2015 gefordert. Langfristig soll für 2020 eine Obergrenze von circa 95 Gramm je Kilometer festgelegt werden. Zuvor soll die Europäische Kommission allerdings noch eine Folgenabschätzung durchführen. „Damit bekommen wir langfristige Planungssicherheit für die europäischen Automobilhersteller“, so Weisgerber.

Bei den Strafzahlungen, die die Automobilhersteller zahlen müssen, falls sie die Zielvorgaben verfehlen, einigte man sich auf eine gestaffelte Höhe. So soll bei Überschreitungen bis zu einem Gramm Kohlendioxid eine Buße von 5 Euro fällig sein, bis zu zwei Gramm 15 Euro und bis zu drei Gramm Überschreitung müssen nach dem Kompromiss die Hersteller 25 Euro zahlen. Ab einer Verfehlung des Zielwertes um über drei Gramm kommt auf die Hersteller eine Geldbuße von 95 Euro für jedes zusätzliche Gramm CO2 zu.

Besonders umweltfreundliche Fahrzeuge, die weniger als 50 Gramm CO2 pro Kilometer ausstoßen, werden den Herstellern mehrfach angerechnet (so genannte Super Credits), um sie weiter zu fördern.

Das Plenum des Europäischen Parlaments wird voraussichtlich am 17. Dezember 2008 über die Einigung abstimmen.