Ein Erfolg für Energiewende und Klimaschutz

Foto: Tobias Koch

Pressemitteilung, 16. Dezember 2020

EEG-Novelle setzt Anreize für den Ausbau der Erneuerbaren Energien

Der Deutsche Bundestag wird am Donnerstag die Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) verabschieden. In den letzten Wochen war um viele Neuerungen intensiv gerungen worden.

„Mit der EEG-Novelle setzen wir entscheidende Impulse für das Gelingen der Energiewende und für mehr Klimaschutz“, so die Beauftragte für Klimaschutz der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Anja Weisgerber. In ihrer Funktion hat sie gemeinsam mit weiteren Abgeordneten im Klimakreis bereits im Sommer ein umfangreiches Forderungspapier zur EEG-Novelle erarbeitet. „Wir freuen uns sehr, dass viele der Forderungen, die wir als Klimakreis erarbeitet haben, übernommen wurden. Der Ausbau der erneuerbaren Energien wird angereizt und Innovationen – wie zum Beispiel der Wasserstofftechnologie – wird zum Durchbruch verholfen. Unsere Ziele, die Nutzung von erneuerbaren Energien attraktiver zu machen, die Rechtssicherheit für Altanlagenbetreiber sicherzustellen und die Akzeptanz der Bürger zu stärken, haben wir erreicht“, so die Klimabeauftragte der Unions-Fraktion.

Bislang ist der Eigenverbrauch von Strom aus Photovoltaikanlagen bis zu einer Leistung von 10 kWp von der EEG-Umlage befreit. Dadurch wurden viele Hausdächer nicht voll genutzt. „Es sind gerade die Häuslebauer, die mit der Installation von Photovoltaikanlagen zum Gelingen der Energiewende beitragen“, betont Weisgerber. „Mit der neuen 30 kWp Grenze setzen wir einen großen Anreiz, vorhandene Dachflächen besser zu nutzen und den selbst produzierten grünen Strom bis zu einem Umfang von 30 MWh pro Jahr selbst zu verbrauchen. Der zusätzlich gewonnene Strom kann dann zum Beispiel für eine Wärmepumpe oder ein Elektroauto genutzt werden und der Umstieg auf diese Technologien wird vom Staat stark gefördert. Das sind Konzepte für mehr Klimaschutz für die Zukunft“, so Weisgerber.

Neben den Anreizen für den vermehrten Zubau von grünen Energiequellen ging es aber auch darum, die Bestandsanlagen weiter am Netz zu halten. Nach 20 Jahren Förderung über das EEG fallen ab dem kommenden Jahr die ersten Photovoltaikanlagen aus der Förderung. Diese müssten wirtschaftlich und unbürokratisch weiter betrieben werden können. Der Gesetzentwurf sah für diese Anlagen den verpflichtenden Einbau von Smart Metern, also von intelligenten Messsystemen vor. „Dies wäre aufwändig und kostspielig“, attestiert die Abgeordnete, „daher sind wir sehr froh, dass diese generelle Pflicht so nicht kommen wird. Zudem wird es eine Anschlussvergütung zum Marktpreis geben“. Damit seien gute Bedingungen für den Weiterbetrieb dieser wichtigen Anlagen gegeben. „Ich bin froh, dass wir uns auch an dieser Stelle durchsetzen konnten“, so Weisgerber.

Für die Anmeldung neuer PV-Anlagen sieht die Gesetzesnovelle zudem einen „One-Stop-Shop“ vor. „Das bedeutet enorme bürokratische Erleichterungen für die Anlagenbesitzer“, bewertet Anja Weisgerber diese Neuerung. Statt mehrerer Anmeldeprozesse, u.a. beim Netzbetreiber, bei der BNetzA und der IHK, wird zukünftig die Eintragung in das Marktstammdatenregister der BNetzA ausreichend sein.

Neben den Privathäusern sind es vor allem Gewerbebauten, die für den Ausbau der Solarenergie benötigt werden. „Unser Ziel ist, die großen Dachflächen von Hallen und Fabrikgebäuden besser zu nutzen“, stellt die Klimabeauftragte klar. Gerade viele Mittelständler setzen auf grüne Energie und planten ihre Dächer für entsprechende Anlagen zu nutzen, berichtet sie. Der Gesetzentwurf sah jedoch vor, dass zukünftig bereits Anlagen ab 500 kWp, statt wie bisher 750 kWp, nur nach vorherigem Zuschlag in einer Ausschreibung durch die BNetzA hätten gebaut werden dürfen. Großer Aufwand für die, die eine Anlage bauen möchten und damit ein Hemmnis für den Zubau in einem wichtigen und bisher starken Segment. „Ich freue mich, dass hier eine flexible Regelung gefunden werden konnte“, berichtet Anja Weisgerber erleichtert. Zukünftig können Anlagenbetreiber bei Anlagengrößen zwischen 300 und 750 kWp wählen, ob sie in die Ausschreibung gehen, oder die Festvergütung in Anspruch nehmen und den Strom auch selbst nutzen.

Innovative Technologien werden in der EEG-Novelle ebenfalls berücksichtigt. So werden Agri- und Floating-PV Anlagen in die Innovationsausschreibungen aufgenommen. Wichtige Verbesserungen gibt es auch beim Mieterstrom: Zukünftig werden Quartiersansätze ermöglicht und wird der Mieterstrom von der Gewerbesteuer befreit.

Darüber hinaus sieht die Novelle des EEG die Befreiung des grünen Wasserstoffs von der EEG-Umlage vor. Der grüne Wasserstoff gilt als ein zentrales Element für die Energiewende und auch für die Erreichung der Klimaziele. „Wir schaffen damit attraktive Rahmenbedingungen mit denen der Markthochlauf für diesen grünen Schlüsselrohstoff gelingen und Deutschland weltweit zum „Wasserstoffland Nummer eins“ werden kann“, so Anja Weisgerber.

Im Bereich der Windenergie wird es neue Regelungsmöglichkeiten zur finanziellen Beteiligung der Kommunen geben. Zukünftig können die Betreiber von Windparks die Standortkommunen mit 0,2 Cent pro kWh an den Einnahmen beteiligen. „Solche Maßnahmen sorgen für mehr Akzeptanz der erneuerbaren Energien bei der Bevölkerung“, bewertet Weisgerber die Neuerung.

„Wir konnten nicht alle Forderungen im Rahmen dieser Reform sofort umsetzen. Das ist bei einem solch komplexen und wichtigen Gesetz aber auch nicht zu erwarten. Die EEG-Reform sieht eine Übergangslösung für ausgeförderte Anlagen vor. Gleichzeitig gilt es aber das sogenannte Repowering zu stärken. Mit einem Entschließungsantrag wirkt die Koalition deshalb unter anderem darauf hin, dass das Repowering in das Raumordnungsgesetz aufgenommen und zudem geprüft wird, wie im Bauplanungsrecht Hemmnisse abgebaut werden können. Auch im Bundesimmissionsschutzgesetz seien weitere Verbesserungen des Repowerings zu prüfen, heißt es in dem Antrag.

Diese Novelle bietet eine „gute Grundlage für Fortschritte bei der Energiewende und für mehr Klimaschutz“, urteilt Weisgerber abschließend.

 

Hier gibt es ein aktuelles Video von Anja Weisgerber zur Novelle zum Erneuerbare-Energien-Gesetzes: https://youtu.be/qZpjHZICicE