Dr. Anja Weisgerber (CSU) zur neuen Feinstaubrichtlinie: Besserer Gesundheitsschutz

Strengere Jahresgrenzwerte für Feinstaub / Mehr Flexibilität für aktiv handelnde Kommunen

Straßburg. „Saubere Luft bekommen wir nicht durch hektischen Aktionismus. Von ambitionierteren Jahresmittelwerten und einer effektiven Absenkung der chronischen Exposition haben die Menschen mehr als von einer für 24 Stunden gesperrten Straße", erklärt Dr. Anja Weisgerber zur heute vom Europäischen Parlament in 1. Lesung verabschiedeten neuen EU-Feinstaubrichtlinie. „Wir wollen den Schwerpunkt vor allem auf langfristige, nachhaltige Maßnahmen legen, die eine effektivere und planmäßige Absenkung der Feinstaubwerte ermöglichen“, so die CSU-Europaabgeordnete, die das Dossier für die EVP-ED-Fraktion (Europäische Volkspartei) betreut. Die umweltpolitische Sprecherin der CSU-Gruppe hatte sich in der Debatte im Plenum am gestrigen Abend nochmals nachdrücklich für den von ihr mit ausgehandelten Text geworben.

Das wichtigste Ziel des Parlaments ist es, die Luftqualität weiterhin effektiv und nachhaltig zu verbessern und damit den Gesundheitsschutz zu erhöhen. „Doch Grenzwerte allein schaffen keine bessere Luftqualität. Diese kann nur durch nachhaltige emissionsbezogene Maßnahmen erreicht werden – wie z. B. die gerade vom Umweltausschuss beschlossene Abgasnorm Euro 5, durch die Russpartikelfilter für Neufahrzeuge jetzt verpflichtend werden“, erklärt Weisgerber.

In Unterfranken befinden sich stationäre Messstationen für Feinstaub in Aschaffenburg, Schweinfurt und Würzburg. Lediglich in Würzburg wurde die erlaubte Anzahl der Überschreitungstage für Feinstaub bisher einmalig im Jahr 2003 durch die außergewöhnliche Meteorologie (Jahrhundertsommer) überschritten. „Dies haben wir einer guten Planung in unseren Städten zu verdanken. Solche Anstrengungen wollen wir in Zukunft stärker honorieren“, sieht die Europaabgeordnete Unterfranken auf einem guten Weg.

Nach dem Beschluss des Parlaments soll der Jahresgrenzwert für Feinstaubpartikel bis zu 10 Mikrometer (PM 10) künftig bei 33 ?g/m³ statt derzeit 40 ?g/m³ liegen. Die bisherige Regelung, nach der die Tagesgrenzwerte für PM 10 nur 35 Mal im Jahr überschritten werden können, wird allerdings in diesem Zusammenhang auch modifiziert. Städte, die aufgrund geographischer und meteorologischer Besonderheiten – wie zum Beispiel Kessellagen – eine erhöhte Belastung haben, dürfen künftig den Grenzwert bis zu 55 Mal überschreiten. Damit wird der Schwerpunkt auf die Absenkung der chronischen Exposition gelegt, die deutlich gefährlicher ist.

Städte und Gemeinden, die alle erforderlichen Maßnahmen zur Luftreinhaltung ergriffen haben, aber aufgrund ungünstiger Standortbedingungen die Grenzwerte dennoch nicht einhalten, können nach dem Parlamentsvotum eine Fristverlängerung von maximal 6 Jahren zur Einhaltung der Grenzwerte beantragen. Dies ist aber eine ausdrückliche Ausnahme zu dem Grundsatz, dass die Grenzwerte überall eingehalten werden müssen. „Auf diese Weise werden auch nur die Kommunen belohnt, die aktiv alles getan haben, um die Luftqualität zu verbessern“, erläuterte Weisgerber den Ansatz des Plenums. Dies sei kein Freibrief zum Nichtstun. Im Gegenteil: Nur die Kommunen, die alles Erforderliche und Angemessene zur Bekämpfung des Feinstaubs getan haben, erhalten eine Fristverlängerung.

Nach dem Vorschlag der Kommission sollten neben den bereits bestehenden Grenzwerten für PM 10 (Particulate Matter = Feinstaub) erstmals schon ab 2010 auch Höchstwerte für die noch kleineren Partikel der Größe bis zu 2,5 Mikrometer (PM 2,5) eingeführt werden. Die EU-Parlamentarier möchten dafür jedoch zunächst einen Zielwert und erst ab 2015 einen Grenzwert einführen. „Ein verbindlicher Grenzwert zu PM 2,5 bereits ab 2010, so wie es die Kommission vorschlägt, wäre nicht praktikabel, weil es noch keine ausreichende Datenbasis für die kleinsten Partikel gibt. Ohne diese Grundlage und zahlreiche Messerfahrungen zu PM 2,5 sollte es nicht schon zu einem so frühen Zeitpunkt einen neuen Grenzwert geben", so Weisgerber.

„Durch die Neufassung der Feinstaubrichtlinie bekommen wir sauberere Luft und erreichen einen effektiven und realistischen Gesundheitsschutz. Wir haben damit für den Rat eine realistische Linie vorgezeichnet“, bewertete Weisgerber das Abstimmungsergebnis. Jetzt wird sich der Rat mit dem Vorschlag befassen und bis Ende des Jahres einen Gemeinsamen Standpunkt beschließen. Die Richtlinie könnte dann Ende 2007 in Kraft treten.