Bessere Patienteninformation über verschreibungspflichtige Arzneimittel / Strenges Werbeverbot für Medikamente bleibt bestehen

Patienten müssen künftig einen besseren Zugang zu unabhängigen Informationen über verschreibungspflichtige Arzneimittel erhalten. Dafür sprachen sich heute in Brüssel Dr. Anja Weisgerber, gesundheitspolitische Sprecherin der CSU-Gruppe im Europäischen Parlament, und Dr. Frank Ulrich Montgomery, Vize-Präsident der Bundesärztekammer, aus. Im Mittelpunkt der neuen Gesetzgebung müsse immer der mündige Patient stehen, sagte Weisgerber. Die CSU-Politikerin stellte zudem unmissverständlich klar: „Wir wollen keine Werbung über verschreibungspflichtige Arzneimittel – das strenge Werbeverbot muss auch weiterhin bestehen bleiben.“
Hintergrund ist der von der Kommission vorgelegte Vorschlag für eine bessere Patienteninformation, über den der Gesundheitsausschuss des Europäischen Parlaments Ende September abstimmen wird. Der Kommissionsvorschlag war in der Vergangenheit heftig kritisiert worden, da befürchtet wurde, der Industrie würde Werbung für verschreibungspflichtige Arzneimittel „durch die Hintertür“ erlaubt. „Durch die gute Zusammenarbeit zwischen Parlament, Ärzten und Patienten konnten viele gute Ideen entwickelt werden, die sich mittlerweile im Vorschlag wiederfinden“, betonte Weisgerber.
„Wir wollen nicht, dass Patienten ständig auf der Hut vor offener und versteckter Werbung sein müssen“, sagte Montgomery. Patienten könnten dann nicht mehr sicher sein, dass die direkte Information zu einem verschreibungspflichtigen Arzneimittel eine rein sachliche und von unabhängigen Experten geprüfte Information ist.
Weisgerber und Montgomery plädierten deshalb für neutrale und unabhängige Informationsquellen. Kernstück soll nach dem Wunsch der Europaabgeordneten die Einführung nationaler Gesundheitsportale im Internet sein. Schweden sei hier Vorbild: Dort gebe es bereits eine beliebte und gut besuchte Internetseite, die Informationen über alle Arzneimittel anbietet. „Auch die anderen Mitgliedstaaten sollten solche Gesundheitsportale einrichten“, regte Weisgerber an.  Langfristiges Ziel sei die Entwicklung einer Gesundheitsplattform, die auch Informationen über Krankheiten und nicht-medikamentöse Behandlungsmethoden enthält. Da aber aber nicht alle Patienten mit dem Internet vertraut sind, sollten die gleichen Informationen auch in gedruckter Form vorliegen.
„In vielen Mitgliedstaaten der EU darf nicht einmal der Beipackzettel ins Internet gestellt werden.“ Weisgerber begrüßte deshalb, dass im Rahmen des Pharmapakets bereits die verpflichtende Einrichtung von Arzneimittelsicherheitsportalen beschlossen wurde, auf denen Beipackzettel sowie weiterführende Informationen über klinische Studien veröffentlicht werden sollen.
„Um Patienten gezielt über erwünschte und unerwünschte Arzneimittelwirkungen aufzuklären, haben wir Ärzte gemeinsam mit Apothekerverbänden und Krankenversicherungen dem Parlament vorgeschlagen, den Beipackzettel um eine sogenannte „Drug Facts Box“ zu erweitern“, betonte Montgomery. Die Daten sollten darüber hinaus in einer EU-weiten Datenbank für Beipackzettel verfügbar gemacht werden. „Eine umfassende und objektive Arzneimittelinformation kann nur durch eine staatliche Regulierung auf nationaler und europäischer Ebene garantiert werden“, sagte er. Bei verschreibungspflichtigen Medikamenten dürfe es keine Nachfrage und keine Kunden geben.

Weitere Informationen finden Sie hier.