Schutz des Grundwassers gemeinsam mit den Landwirten erreichen, nicht gegen sie

Pressemitteilung, 18. Februar 2022

Bundesregierung verkauft gute Regelung zur Nitratreduzierung in Brüssel

Die Bundesregierung berät am heutigen Freitag in Brüssel mit der EU- Kommission über die Verfahren zur Ausweisung nitratbelasteter Gebiete. Dazu erklärt die umweltpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Anja Weisgerber: „Mit den 2020 erlassenen Bundesregelungen wurden die Leitplanken für eine differenziertere Ausweisung von nitratbelasteten Gebieten geschaffen, die unsere Landwirte bei der Düngeverordnung deutlich entlastet und gleichzeitig das Grundwasser und den Boden nachhaltig schützt. Dieser bereits beschlossene praxisnahe und wirksame Ansatz zur Nitratreduktion im Grundwasser darf jetzt nicht ohne Not und ohne ernsthaft mit der EU-Kommission zu verhandeln von Bundesumweltministerin Lemke und Bundeslandwirtschaftsminister Özdemir in Brüssel verkauft werden.“ Erste Berichte lassen in dieser Frage nichts Gutes erwarten. So würde das aktuell von der Ampel neue erdachte Verfahren de facto wieder zu einer deutlichen Ausweitung der so genannten „roten Gebiete“ in den Bundesländern führen.

Weisgerber fordert die Ampel-Regierung deshalb auf, das System gegenüber der EU-Kommission zu verteidigen, „denn es ist ein guter Ausgleich zwischen dem Schutz unseres Grundwassers und den berechtigten Interessen der Landwirtschaft. Das aktuelle Verfahren der Modellierung ist fachlich und wissenschaftlich nachvollziehbar. Es gab hier einen richtigen Systemwechsel. Durch eine neue Verwaltungsvorschrift werden die örtlichen Gegebenheiten besser berücksichtigt.“ Durch diese Binnendifferenzierung sei eine bessere Bewertung der Situation vor Ort möglich. Es gehe nicht darum, die Werte kleinzurechnen und die Betroffenen landwirtschaftliche Gebietskulisse zu verkleinern. Sondern es geht darum, verursachergerechte und praxisnahe Lösungen zu finden. „Man schaut jetzt genauer hin und weist nicht ganze Landstriche nur aufgrund von wenigen teils auch noch viele Kilometer weit entfernten Grundwassermessstellen pauschal als rotes Gebiet aus“, erklärt Weisgerber. Nur solche landwirtschaftlichen Flächen werden demnach mit Düngebeschränkungen belegt, die laut der Modellrechnung einen Stickstoff-Überschuss verzeichnen. „Mit der bestehenden Regelung wäre es unseren Landwirten auch weiterhin möglich, nach guter fachlicher Praxis hochwertige Nahrungsmittel zu produzieren und die Qualität unseres Grundwassers weiter zu verbessern. Deshalb erwarte ich von der Ampel-Regierung, dass sie sich entschlossen für das System der Binnendifferenzierung einsetzt“, fordert Weisgerber. Die Kritik der EU-Kommission sei weder fachlich noch politisch nachvollziehbar.

Vollkommen abgetaucht in dieser für die Landwirtschaft wichtigen Frage scheint hingegen die FDP zu sein. „Die FDP-Bundestagsfraktion hatte noch in Oppositionszeiten eine europarechtswidrige Aussetzung der Düngeverordnung lautstark gefordert. Von dieser heißen Luft scheint aber aktuell nicht mehr viel übrig geblieben zu sein“, so Weisgerber.