Mehr Tempo bei Investitionen in Klimaneutralität erforderlich

Pressemitteilung, 07. Juli 2022

Der Bundestag verabschiedet am Donnerstag, 07.07.2022 das 4. Gesetz zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes. Dazu erklären die umweltpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Anja Weisgerber, und der zuständige Berichterstatter Klaus Mack:

Weisgerber:
„Das Gesetz wird leider mit der Brechstange und unter Missachtung der Beteiligungsrechte der Opposition durch den Bundestag gepeitscht. Die Genehmigung von Windenergieanlagen wird es trotzdem nicht beschleunigen. Auch aus Sicht des Artenschutzes ist es höchst bedenklich.

Trotz einiger Nachbesserungen bleibt das Gesetz Stückwerk. Es produziert Rechtsunsicherheiten und ist mit europäischem Recht wohl kaum vereinbar. Ein Arbeitsbeschaffungsprogramm für Rechtsanwälte zeichnet sich ab.

Rechtsichere Vorgaben für die Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren werden jedoch dringend gebraucht. Dazu hat die Unionsfraktion konkrete Vorschläge vorgelegt. So fordert sie artenschutzrechtliche Regelungen für alle Vorhaben, die zum Erreichen der Klimaneutralität erforderlich sind – also im Bereich der Erneuerbaren Energien, des Netzausbaus, der Infrastruktur und der wirtschaftlichen Transformation. Und: Für Standorte von Erneuerbaren Energien sollen nach ihrer Auffassung keine Ausgleichsflächen bereitgestellt werden, wenn Mindestkriterien für den Biotop- und Artenschutz erfüllt sind.“

Mack: „Trotz der eiligen Nachbesserungen am ursprünglichen Entwurf ist das Gesetz handwerklich schlecht gemacht. Man merkt, es wurde mit heißer Nadel gestrickt. Durch die Rechtsunsicherheiten werden die Planungen nicht beschleunigt. Das Gesetz wird den Herausforderungen der Energiewende hin zur Klimaneutralität nicht gerecht."