Bundestag verabschiedet „Osterpaket“

Pressemitteilung, 07. Juli 2022

Weisgerber: „Paket der verpassten Chancen“

Der Deutsche Bundestag hat heute über das sogenannte “Osterpaket“ abgestimmt, das eine Reihe von Änderungen an Energiegesetzen enthält. „Der weitere Ausbau der erneuerbaren Energien ist ein wichtiger Schlüssel zu mehr Energieunabhängigkeit, die wir angesichts des Ukrainekriegs dringend benötigen. Dafür müssen wir aber die Planungs- und Genehmigungsverfahren zu allen für die Energiewende notwendigen Infrastrukturprojekten beschleunigen und alle erneuerbaren Energien voranbringen. Denn jede Kilowattstunde zählt! Die Ampel verpasst beim Gesetzespaket jedoch leider die Chance, die Energieeffizienz, die Speicher und alle heimischen Energien wirklich zu stärken“, kommentiert Bundestagsabgeordnete Anja Weisgerber das Ergebnis. Bei Biomasse und Geothermie hat die Bundesregierung keine Regelungen erlassen, um die vorhandenen Potenziale der Energieformen wirklich zu nutzen. Beide Energieformen werden ausgebremst. Alleine bei der Wasserkraft wurden in letzter Minute die zunächst geplanten Verschlechterungen wieder zurückgenommen. „Unser steter Druck hat Früchte getragen. Es ist völlig unverständlich, warum die Ampel kleinen Wasserkraftwerken den Hahn abdrehen wollte. Deshalb haben wir an der Seite der Anlagenbetreiber gekämpft, die heimische Energie im Einklang mit dem Artenschutz erzeugen“, so Weisgerber weiter.

Das Osterpaket regelt zudem den Ausbau von Wind an Land. Die Länder werden künftig verpflichtet, zwei Prozent der Landesfläche für Windkraft zur Verfügung zu stellen. Wenn dies nicht erreicht wird, können überall Windräder gebaut werden und die Abstandsregelungen der Länder gelten nicht weiter. „Die Zwei-Prozent-Regelung verkennt völlig die unterschiedlichen Bedingungen der Bundesländer. Bayern ist Sonnenland und liegt bei der Erzeugung von Sonnenenergie im Vergleich zu allen anderen Bundesländern an der Spitze. Windräder hingegen sind aufgrund der Windhöffigkeit nicht überall wirtschaftlich. Es hätte daher eine flexiblere Ausgestaltung der Regelung bedurft. Wirtschaftsminister Habeck hätte mit den Bundesländern in den Dialog treten müssen, stattdessen hat er einfach über die Köpfe der Bundesländer und der Kommunen hinweg entschieden“, kritisiert Weisgerber. „Die Ampel hätte auch die Möglichkeit gehabt, der Solarenergie zu einem wirklichen Durchbruch zu verhelfen, etwa durch die Einführung der Steuerfreiheit bei Dachanlagen bis zu einer Leistung von 30 kWp. Hierzu wurde lediglich ein Prüfauftrag in einem Entschließungsantrag verabschiedet. Damit ist es aber noch nicht Gesetz. Diejenigen, die ihre Photovoltaikanlagen vergrößern wollen, werden im Unklaren gelassen. Stattdessen setzt die Ampel hier weiterhin auf Bürokratie, die ohne Steuerberater wahrscheinlich gar nicht zu bewältigen ist“, so Weisgerber.

Entscheidend für den Ausbau der Erneuerbaren Energien seien schnellere Verfahren. Der Bundestag hat daher heute auch über eine Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes abgestimmt, um die Planungs- und Genehmigungsverfahren für Windenergieanlagen zu beschleunigen. „Das wird zur Nagelprobe für die Ampel-Regierung. Um die Verfahren effektiv zu beschleunigen, benötigen wir bezüglich aller Energieformen klare Regeln zum Ausgleich mit dem Artenschutz. Mit der Reform des Bundesnaturschutzgesetzes gelingt es der Ampel-Regierung aber nicht, diese Regeln auf den Weg zu bringen und eine Beschleunigung zu erreichen“, so Weisgerber. Mit dieser Gesetzesänderung hat Deutschland nach Auffassung von Weisgerber ein Arbeitsbeschaffungsprogramm für Rechtsanwälte bekommen. „Stattdessen hätten wir rechtsichere Vorgaben, Vollzugshilfen und weniger unbestimmte Rechtsbegriffe gebraucht. Es ist auch nicht klar, ob die Änderungen im Bundesnaturschutzgesetz europarechtskonform sind. Auch dadurch können weitere Klagen und Rechtsunsicherheiten drohen. Eine wirkliche Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren sieht anders aus“, so Weisgerber.

Schlankere Verfahren seien gerade dort geboten, wo die positiven ökologischen Gesamtauswirkungen eines Vorhabens dies rechtfertigen. Das gelte gerade im Bereich der Energieinfrastruktur für die Energiewende. „Aus unserer Sicht dürfen der Landwirtschaft nicht auch noch Ausgleichsflächen entzogen werden, wenn zum Beispiel beim Bau von Freiflächen-Photovoltaikanlagen mit keiner naturschutzrechtlichen Beeinträchtigung der Flächen zu rechnen ist, sondern bei Einhaltung bestimmter Kriterien sogar mit einer Aufwertung“, kommentiert Weisgerber, die als umweltpolitische Sprecherin das Gesetzgebungsvorhaben für ihre Fraktion koordiniert hat. Weisgerber plädiert überdies auch in Bezug auf die artenschutzrechtlichen Regelungen für eine Beschleunigung der Planungs- und Genehmigungsvorhaben für alle Vorhaben, die zum Erreichen der Klimaneutralität erforderlich sind. Dazu gehören alle Erneuerbaren Energien, der Netzausbau, alle Infrastrukturvorhaben und alle Vorhaben der wirtschaftlichen Transformation.