Ausbau der Freiflächen-Fotovoltaik und Artenschutz passen zusammen

Pressemitteilung, 02. März 2022

Anlässlich des Internationalen Tages des Artenschutzes am 3. März erklärt die umweltpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagfraktion, Dr. Anja Weisgerber:

„Die Bewahrung der Artenvielfalt ist für uns eine der wichtigsten umweltpolitischen Aufgaben. Eine Herausforderung besteht derzeit darin, den klimapolitisch dringend notwendigen beschleunigten Ausbau der Erneuerbaren Energien mit den Erfordernissen des Artenschutzes in Einklang zu bringen. Hier gewinnt gerade der Zubau von Fotovoltaik-Freiflächenanlagen an Bedeutung. Wir brauchen hier eine stärkere Berücksichtigung des Artenschutzes.

Das ist möglich, wenn Fotovoltaik-Freiflächenanlagen so errichtet werden, dass Mindestkriterien für den Artenschutz erfüllt werden. Dazu sollten den Kommunen bei der Gestaltung der Verträge mit den Anlagenbetreibern Kataloge zur Verfügung gestellt werden, in denen Maßnahmen zur artenschutzrechtlichen Aufwertung der Flächen enthalten sind, die dann in die jeweiligen Verträge aufgenommen werden. Die Kommunen können so selbst entscheiden, welche Maßnahmen für den Artenschutz für die jeweilige Fläche die wirksamste ist. Zudem sollte der naturschutzrechtliche Ausgleich für den Bau von Fotovoltaik-Freiflächenanlagen auf der Fläche selbst erfolgen. Der Landwirtschaft würden auf diese Weise keine zusätzlichen Flächen für Ausgleichsmaßnahmen entzogen.

Die Ansaat von Blühpflanzen, der Bau von Insektenhotels oder etwa eine Beweidung von Flächen durch Schafe sind wirksame Maßnahmen zum Erhalt des Artenschutzes. Damit wird ein spürbarer Beitrag zur Artenvielfalt geleistet und gleichzeitig die Akzeptanz der Bürgerinnen und Bürger für Erneuerbaren Energien gestärkt.“