84. Plenarrede von Dr. Anja Weisgerber: Erhebung einer Einwegkunststoffabgabe

Rede im Deutschen Bundestag, 19. Januar 2023

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Auch ich schließe mich den Glückwünschen zum Geburtstag an und wünsche vor allen Dingen Gesundheit. 

Deutschland ist ein Industrieland, das Rohstoffe dringend braucht. Angesichts der Rohstoffknappheit ist es wichtig, dass die Rohstoffe, die bei uns im Land sind, dem Kreislauf auch wieder zugeführt und wieder genutzt werden. Deshalb muss es unser Anliegen sein, dass wir Anreize für mehr Recycling schaffen. „Nachhaltigkeit im Design“ ist das Stichwort. Wichtig ist deshalb, dass Verpackungsmaterialien schon so produziert werden, dass sie gut recycelt werden können. Deshalb schaffen wir mit den von uns eingeführten Lizenzentgelten, die die Hersteller von Produkten bezüglich der verwendeten Verpackungen bezahlen müssen, Anreize; denn diese Lizenzentgelte sind umso höher, je schlechter die Verpackungen recycelt werden können. Diese Lizenzentgelte müssen wir aus unserer Sicht weiterentwickeln und noch effektiver gestalten. 

Es gibt aber eben auch Verpackungen, die eben in die Umwelt oder in die Abfallbehälter der Kommunen entsorgt werden; denken wir zum Beispiel an Kunststoffverpackungen von Fast-Food-Ketten. Dann sind die Kommunen für die Reinigung bzw. die Entsorgung zuständig. Hier ist es grundsätzlich schon richtig, dass die Hersteller von Einwegkunststoffprodukten, die nicht so konzipiert werden, dass sie dem Kreislauf zugeführt werden können, mit einer Abgabe belegt werden, die eben in diesen Einwegkunststofffonds fließt. Und es ist grundsätzlich schon sinnvoll, dass die Kommunen entlastet werden; aber diese Kostenbelastung muss gerecht sein, und sie muss eben auch Sinn machen. Es darf nicht so passieren, dass die Kommunen hier eine neue Geldquelle identifizieren und die kommunalen Haushalte damit hauptsächlich entlastet werden. 

(Bernhard Daldrup (SPD): Das passiert auch nicht!)

Die Kostenanlastung, aber auch die Ausgaben des Fonds müssen möglichst korrekt und fair beurteilt werden. Es kann zum Beispiel nicht sein, dass die Beträge, die eingezahlt werden müssen, an die produzierte Gesamtmenge der Einwegkunststoffverpackungen geknüpft werden und nicht an die Menge, die tatsächlich in die Umwelt oder in die kommunalen Abfallbehälter entsorgt wird. Deswegen begrüßen wir die Einrichtung eines Begleitkreises, der genau diese Fragen neutral und fair beurteilt. Genau da hat der von der Koalition vorgeschlagene Gesetzentwurf gravierende Mängel.

Wir als Unionsfraktion sind auch für die Herstellerverantwortung. Aber unserer Ansicht nach ist es die beste Lösung, die bereits vorhandene Zentrale Stelle Verpackungsregister als verantwortliche Stelle für den Einwegkunststofffonds einzusetzen. In der zentralen Stelle gibt es schon jetzt sachkundiges Personal; dort liegen bereits jetzt viele der benötigten Daten bereit, und die Hersteller können auch ihre berechtigten Anliegen einbringen. Aber daran, werte Vertreter der Ampelkoalition, dass auch die Anliegen der Wirtschaft gehört werden, haben Sie augenscheinlich wenig Interesse. 

(Dr. Jan-Niclas Gesenhues (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Schauen Sie sich die Besetzung der Kommission doch mal an! Da ist die Wirtschaft doch drin!)

Lieber beauftragt das Bundesumweltministerium das Umweltbundesamt, und es wird dort erst eine neue Kommission geschaffen ohne Beteiligung der Wirtschaft. Das ist bürokratisch und schafft Doppelstrukturen, meine sehr geehrten Damen und Herren. Das Problem ist auch, dass Entscheidungen des Umweltbundesamtes, die von den Empfehlungen der Einwegkunststoffkommission, die dann geschaffen werden soll, abweichen, nicht begründet werden müssen. Insofern wird auch klar, wie Sie den politischen Durchgriff absichern wollen: Das UBA wird damit zum alleinigen Entscheider über die Höhe der Abgabe. Damit sind die Ergebnisse der Arbeit auch vorprogrammiert. So, wie Sie den Einwegkunststofffonds anlegen und organisieren wollen, können wir ihn nicht mittragen, meine sehr geehrten Damen und Herren. 

(Beifall bei der CDU/CSU)

Was wird kommen? Weitere hohe Kostenbelastungen für die Hersteller und Inverkehrbringer, ein Verdrängen unliebsamer Produkte über unfair zu hoch angesetzte Kosten. Um das zu verhindern, ist es wichtig, dass der Anteil der Vertreter und Hersteller in der Einwegkunststoffkommission wenigstens 50 Prozent beträgt, damit diese auch ihre Anliegen einbringen können und die Kommission fair und ausgeglichen entscheidet. Und wir fordern auch eine Zustimmungspflicht des Deutschen Bundestages bei der Entscheidung über die Höhe der Abgabe. 
Völlig unlogisch ist aus unserer Sicht die Einbeziehung der bereits bepfandeten Getränkeverpackungen. Jeder weiß, dass diese Verpackungen wegen des Pfandes kaum im öffentlichen Raum entsorgt werden oder wenn doch, dann von Dritten gesammelt werden. 

Wir sehen den Beratungen sehr gespannt entgegen und werden uns sehr konstruktiv einbringen.
Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. 

(Beifall bei der CDU/CSU)