B286 auch nach Beschluss des Bundeskabinetts im „Vordringlichen Bedarf“
Das Bundesverkehrsministerium hat Ende Juli einen überarbeiteten Entwurf des Bundesverkehrswegeplans 2030 vorgelegt. Darin ist der vierstreifige Ausbau der B286 zwischen Schweinfurt (A 70) und Schwebheim in den „Vordringlichen Bedarf“ eingestuft. Heute hat das gesamte Bundeskabinett den Bundesverkehrswegeplan 2030 beschlossen und die Einstufung des vierstreifigen Ausbaus der B286 zwischen Schweinfurt und Schwebheim in dieser höchsten Projektkategorie bestätigt.