Auszug aus: Mainpost
Strassburg - Die Dienstleistungsrichtlinie, die nach dem gestrigen Ja des Europaparlaments zum 1. Januar 2010 in Kraft treten kann, öffnet sozusagen die Grenzen der Mitgliedstaaten für alle Anbieter.
Sie ist jedoch ohne das zweite Gesetz der Europäischen Union, die Entsenderichtlinie, nicht denkbar.
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Genau genommen sind alle Schutzvorschriften für den Arbeitnehmer hier festgelegt.
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Genauso wichtig ist aber, dass die Entsenderichtlinie die Absicherung des Arbeitnehmers regelt. So muss er in dem Land, aus dem er entsendet wird, sozialversichert bleiben.
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Außerdem wird der Arbeitnehmer davor geschützt, dass er von einem unseriösen Unternehmern (Briefkasten-Firmen) beschäftigt wird. So muss jeder Betrieb, der Arbeitnehmer entsendet, auch im Gastland einen rechtlichen Vertreter haben, der für die dortigen Behörden Ansprechpartner ist.
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Den Versuch der EU-Kommission, diesen umfassenden Schutz der Entsenderichtlinie bei deren Reform einzuschränken, hat das Europäische Parlament zurückgewiesen. "Wir haben erreicht, dass zum Beispiel auch weiterhin Kontrollen am Bau möglich sind und gegen Schwarzarbeit vorgegangen werden kann", sagt die CSU-Europa-Politikerin Anja Weisgerber aus Schweinfurt.
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