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Auszug aus: Mainpost

Brüssel (ESI) Fast wäre die "Sonnenscheinrichtlinie" der EU Ende 2006 in Kraft getreten. Sie sollte Arbeitnehmer europaweit und einheitlich vor natürlicher Strahlung durch Sonnenlicht schützen. Für eine Änderung dieser Richtlinie hinsichtlich der natürlichen optischen Strahlung hatte sich die Europa-Abgeordnete Dr. Anja Weisgerber (CSU) aus Schweinfurt stark gemacht.

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Zusätzlich sollte der Schutz nun auch vor natürlichen optischen Strahlen, also der Sonne, in den Anwendungsbereich der Richtlinie fallen. Mit der Konsequenz, dass etwa Bauarbeiter bei zu starkem Sonnenschein "nicht mit entblößtem Oberkörper arbeiten sollten."
Das Ergebnis: Ein Papier, dem "Praxisferne und Irrsinn geradezu auf die Stirn geschrieben sind", wie sich Peter Clever von der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände damals ausdrückte.

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In der Endfassung wurde der Schutz vor Sonnenstrahlung herabgestuft.

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