Pressemitteilung, 29. Mai 2024
Freiräume bei Verpackungen täuschen Verbraucher
Der Bundesgerichtshof hat heute ein Urteil zu Mogelpackungen gesprochen. Dazu erklären die verbraucherschutzpolitische Sprecherin Anja Weisgerber und der Fachsprecher für Verbraucherschutz Volker Ullrich:
Anja Weisgerber: „Verbraucherinnen und Verbraucher leiden aktuell ohnehin unter den gestiegenen Preisen für Produkte des täglichen Bedarfs. Es ist daher höchste Zeit, dass die Bundesregierung versteckten Preiserhöhungen durch Mogelpackungen endlich einen Riegel vorschiebt. Wir fordern schon seit langem eine Obergrenze für den Freiraum von Verpackungen gesetzlich festzulegen. Genau diesen Freiraum, der die Verbraucherinnen und Verbraucher täuscht, kritisiert der Bundesgerichtshof in seinem heutigen Urteil. Die Bundesregierung muss jetzt endlich tätig werden!“
Volker Ullrich: „Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe schafft Klarheit und schützt Verbraucherrechte. In Zeiten stark gestiegener Preise ist das eine gute Nachricht für Verbraucher: Hersteller-Tricks bei Füllmengen sind unlauter. Mogelpackungen sind Verbrauchertäuschung. Die Union hat das früh erkannt und einen Antrag eingebracht. Unter anderem wollen wir Obergrenzen für Freiraum in Verpackungen. Wir stehen für konsequenten Verbraucherschutz. Die Ampel verwässert vollmundig angekündigte Vorhaben. Die FDP tönte noch, es brauche kein gesetzliches Schrumpfungsverbot, sondern Verbraucher sollten konsequent die Marke wechseln, wenn sie sich vom Produkt verschaukelt fühlen. Dieser pädagogische Ansatz lässt Verbraucherinnen und Verbraucher im Regen stehen. Für besseren Verbraucherschutz muss die Bundesregierung endlich mit einer Stimme sprechen und klare Regeln aufstellen."