Bayernkurier, 01. Oktober 2011
Bei der Weinmarktreform konnten viele Erfolge für die Winzer verzeichnet werden. Ein Punkt blieb allerdings offen: die Pflanzrechtregelung, die festlegt, auf welchen Flächen Wein angebaut werden darf. Nach den Plänen der EU-Kommission soll die Pflanzrechtregelung 2015 auslaufen. National besteht dann die Möglichkeit, die Pflanzrechte bis 2018 zu erhalten. Dabei gehe es um viel mehr als um die reine Frage, wer wo Wein anbauen darf, erläutert die unterfränkische Europaabgeordnete Anja Weisgerber: „Es geht um den Erhalt der Kulturlandschaft, der Biodiversität und der kleinen Familienbetriebe.“ Denn fiele der Anbaustopp, würde sich etwa das Wirtschaften in den zeitaufwändigen Steillagen nicht mehr lohnen. Weisgerber und der agrarpolitische Sprecher der EVP-Fraktion und der CSU-Europagruppe, Albert Dess, setzen sich vehement für eine Verlängerung der Pflanzrechtregelung auch über 2018 hinaus ein, so wie es das Europaparlament mit großer Mehrheit gefordert hat. In Straßburg besprachen sie die Situation mit Kommissar Günther Oettinger, der zusagte, die Parlamentsposition in der Kommission mit zu vertreten.