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VERBRAUCHER-TÄUSCHUNG

Bayernkurier, 29. April 2011

Der Umweltausschuss des Europäischen Parlaments stimmte in zweiter Lesung über die neue Lebensmittelkennzeichnungsverordnung ab und forderte zum zweiten Mal eine bessere Kennzeichnung von Lebensmittelimitaten. „Was auf einer Packung draufsteht oder abgebildet ist, das muss auch drin sein“, erklärte die verbraucherschutzpolitische Sprecherin der CSU-Gruppe im Europäischen Parlament, Anja Weisgerber. Analogkäse, Klebeschinken, Eis ohne Milch, Vanillejoghurt ohne Vanille – damit würden Verbraucher bewusst getäuscht. Wenn Imitate verwendet werden, dann müsse das auch entsprechend gekennzeichnet sein, fordert die unterfränkische Europapolitikerin. „Ich möchte jede Form von Irreführung verhindern und freue mich, dass der Umweltausschuss meine Anträge auch in zweiter Lesung angenommen hat. Ich bin zuversichtlich, dass wir in den Verhandlungen mit dem Rat eine verbraucherfreundliche Lösung finden werden.“ Ziel der Lebensmittelkennzeichnungsverordnung ist es darüber hinaus, die Angaben auf einer Verpackung zu vereinheitlichen und eine verpflichtende Nährwertkennzeichnung einzuführen. Weisgerber: „Mit der neuen Verordnung wollen wir den mündigen Verbraucher stärken, indem wir ihm die Informationen bieten, die er für eine informierte Kaufentscheidung benötigt.“