Bayernkurier, 23. Juni 2012
Das Europäische Parlament hat über einen Verordnungsentwurf abgestimmt, der die Zusammensetzung und Etikettierung von Baby- und Diätkost regelt. Eine Forderung der Abgeordneten betrifft Lebensmittel, die für Menschen mit einer Glutenunverträglichkeit geeignet sind und die strengen Standards unterliegen sollen, erläutert die gesundheitspolitische Sprecherin der CSU-Europagruppe, Anja Weisgerber. Das Parlament sprach sich dafür aus, besondere Bestimmungen über die Zusammensetzung und präzise Etikettierung der glutenfreien Produkte in die Verordnung zu integrieren. Auch Lebensmittel für eine extrem kalorienarme Ernährung, die Ärzte krankhaft übergewichtigen Patienten als Ersatznahrung verschreiben, konnten wieder in die Verordnung zurückgeführt werden. Bezüglich der Angaben „laktosefrei“ und „sehr geringer Laktosegehalt“ gibt es derzeit keine EUweite Rechtsgrundlage. Die Kommission wurde daher aufgefordert zu klären, was diese Angaben bedeuten. Außerdem forderten die Abgeordneten ein Verbot von (Baby-) Bildern auf Muttermilchersatz für Kinder von bis zu 12 Monaten, die den Verbraucher zum Kauf motivieren könnten. Weißgerber: „Wir wollen verhindern, dass durch beschönigende Bilder suggeriert wird, dass Muttermilchersatz besser als Stillen ist.“