MainEcho
Europapolitik vollzieht sich gewöhnlich im Schutzraum des öffentlichen Desinteresses. Vordergründig wird solche „Bürgerferne“ zwar beklagt, doch das Fehlen eines großen Publikums hat für die Brüsseler Akteure auch eine bequeme Seite: Die komplizierten Entscheidungsprozesse werden zumeist erst hintergefragt, wenn es zu spät ist. Etwa der Ärger um die schon vor Jahren verabschiedeten Feinstaub-Bestimmungen gibt Zeugnis von dieser verzögerten Wahrnehmung bei den Betroffenen der EU-Gesetzgebungsarbeit. Insofern markiert die Dienstleistungsrichtlinie, die am Donnerstag von Europaparlament in erster Lesung angenommen wurde, einen krassen Wechsel in der europäischen Debattenkultur. Selten zuvor wurde ein Brüsseler Projekt so rechtzeitig, so emotional und kontrovers von Bürgern, Verbänden, Gewerkschaften und nationalen Politikern diskutiert wie die Marktöffnung im Servicesektor. Wer sich eine wache europäische Öffentlichkeit wünscht, kann sich über diese Anteilnahme nur freuen.
Leider zeigten sich die EU-Institutionen im Umgang mit all den Fragen und Ängsten aus den Mitgliedstaaten überfordert. Hilflos sahen sie zu, wie die Dienstleistungsrichtlinie teils aus Unwissenheit, teils aus populistischem Kalkül zum Symbol einer herzlosen, neoliberalen Europapolitik stilisiert wurde. Sogar das „Non“ der Franzosen zum EU-Verfassungsvertrag stand damit in engem Zusammenhang. Der ehemalige EU-Kommissar Frits Bolkestein, Erfinder der Richtlinie, wurde bei Staßendemosflugs in „Frankenstein“ umgetauft.
Dabei soll das als „Wettbewerbsorgie“ diffamierte Gesetzwerk lediglich den grenzüberschreitenden Dienstleistungsmarkt entbürokratisieren, um Wachstum zu fördern. Architekten, Handwerker und Wartungsingenieure sollen nicht länger mit unsinnigen Vorschriften gegängelt werden, wenn sie im EU-Ausland einen Auftrag annehmen wollen.
Davon profitiert nicht nur der immer wieder berühmte polnische Billigarbeiter, sondern auch der deutsche Baukran-Betreiber, der in Belgien mit absurden Prüfanforderungen vom Markt gedrängt wird. Die rechtliche Unsicherheit und das fehlenden Know-how hielten bislang vor allem kleine Mittelständler vom Schritt über die Grenze ab. Dabei hätten gerade sie es nötig, sich mit Serviceleistungen und der noch immer geschätzten deutschen Wertarbeit neue Märkte zu erschließen. Große Konzerne mit einem weit verzweigten Filialnetz und Bataillonen von Europarechtlern nutzen indes schon heute die EU-Dienstleistungsfreiheit. Formal besteht sie nämlich seit den Gründungstagen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft. Der Europäische Gerichtshof musste mit einer langen Liste von Urteilen immer wieder daran erinnern. Die Dienstleistungsrichtlinie soll also der bestehenden Rechtslage nur zu allgemeiner Gültigkeit verhelfen.
Die Hoheit lokaler Lohn- und Sozialstandards stand nie in Frage. Wenn von interessierter Seite das Drohszenario der allgegenwärtigen osteuropäischen Dumping-Konkurrenz entworfen wurde, landeten regelmäßig illegale Tagelöhner, Scheinselbständige und Schwarzarbeiter in ein und demselben Topf mit der Aufschrift „Dienstleistungsrichtlinie“.
Aufgeschreckt vom vermeintlichen „Europaverdruss“ stutzten die Brüsseler Entscheidungsträger die Dienstleistungsrichtlinie eilig zu einem Minimalkompromiss der Marke „Marktöffnung light“ zusammen. Er wird einige schikanöse Hürden abbauen, mit denen sich die Mitgliedstaaten noch immer abschotten. Ein großer Wurf wie einst beim freien Waren- und Kapitalmarkt kann aus dieser Vorlage gleichwohl nicht wachsen. Aus Furcht vor dem Bürgerzorn wollte man das heiße Thema bloß schnell vom Tisch haben. Dabei wäre es zwei Jahre nach der großen EU-Osterweiterung an der Zeit gewesen, die Erfordernisse des gewachsenen Binnenmarktes klarer und mutiger zu benennen.