Sonntags Anzeiger
Schwebheim (ei). Am 16 . Februar wird das Europäische Parlament über die umstrittene "Dienstleistungsrichtlinie" abstimmen. Kernpunkt sind Regelungen für ausländische Dienstleister. Viele einheimische Dienstleistungsfirmen und die Gewerkschaften fürchten, dass nun evtl. die wesentlich schlechteren Bedingungen, so wie sie in den Herkunftsländern der möglichen Bewerber gelten, auch in Deutschland greifen könnten. Diese Woche versammelten sich einige Gewerkschaftler und Betroffene in Schwebheim, dem Heimatort der unterfränkischen Europaabgeordneten Dr. Anja Weisgerber, um gegen die umstrittene Dienstleistungsrichtlinie zu protestieren.
Frau Dr. Weisgerber nahm umgehend zum inhaltlichen Sachverhalt Stellung und stellte klar, dass der Binnenmarktausschuss des EU-Parlaments schon im November den ursprünglichen Entwurf der Kommission gründlich überarbeitet und verändert habe. Leider würden sich die Proteste immer noch auf eben diesen, ursprünglichen Kommissionsentwurf beziehen.
Erste Fassung ist vom Tisch
Doch die erste Fassung sei vom Tisch, im neuen Entwurf sei deutlich auf die Forderungen von Handwerk, Bauindustrie und Gewerkschaften eingegangen worden. Die CDU-CSU-Gruppe und die EVP/ED-Fraktion hat die Anregungen in Änderungsanträge aufgenommen, die im Binnenmarktausschuss bereits angenommen und nächste Woche vom Plenum verabschiedet werden. So wurde u. a. das umstrittene Herkunftslandsprinzip gestrichen. Es wird eine Schutzklausel eingeführt, die die Anwendungsmöglichkeit der nationalen Sozial- und Umweltschutzbestimmungen sicherstellt. Außerdem behält das gesamte deutsche Arbeits- und Sozialrecht, insbesondere auch die Kollektivvereinbarungen und die gewerkschaftlichen Rechte weiterhin uneingeschränkt Geltung. Ein Sozial- oder Ökodumping würde es mit den vom Europäischen Parlament vorgeschlagenen. Änderungen daher nicht geben. Dies bedeutet konkret, dass eine lettische Firma ihre lettischen Arbeiternehmer nicht zu lettischen Löhnen, lettischen Arbeitsschutzbestimmungen und zu lettischen Arbeitsbedingungen in Deutschland einsetzen kann, sondern sich an das deutsche Arbeits- und Sozialrecht halten muss.
Weiterhin wurden sensible Dienstleistungsbereiche wie z. B. der komplette öffentliche Gesundheitssektor aus dem Geltungsbereich, der Richtlinie ausgenommen. Der Bereich Leiharbeit/Zeitarbeit soll in der Plenarabstimmung voraussichtlich ebenfalls ausgenommen werden.
Die Behörden vor Ort erhalten ein umfassendes und, durch das Parlament verschärftes Prüfungs- und Kontrollrecht gegenüber ausländischen Dienstleistern. Zudem werden die Behörden europaweit zur Zusammenarbeit und zum Informationsaustausch verpflichtet. Dies erhöht die Effektivität der Kontrollen. Dr. Anja Weisgerber sieht die bestehenden Probleme auf dem Dienstleistungs- und Arbeitsmarkt nicht in der Richtlinie an sich, die ja noch nicht einmal verabschiedet wurde, sondern vor allem im liberalen deutschen Gewerberecht. Der Wegfall des Meisterzwangs in über 50 Handwerksberufen sei dafür nur ein Beispiel.
Obwohl Deutschland Exportweltmeister ist, sei das Land trotz seiner starken Dienstleistungswirtschaft - gegenwärtig Nettoimporteur für Dienstleistungen.
Dies liege vor allem auch daran, dass erhebliche, diskriminierende Hürden deutschen Unternehmen die Tätigkeit im EU-Ausland erschweren. Ein leichterer Zugang für deutsche Firmen zu diesen Märkten ermögliche, laut Expertengutachten, in Deutschland die Schaffung von bis zu 100.000 neuen Arbeitsplätzen und würde, so Frau Dr. Weisgerber, auch in Unterfranken zu einem spürbar verstärkten Wachstum führen.