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Sicher Einkaufen im Ausland

SonntagsAnzeiger, 02. Oktober 2011

Durch den Euro und das Internet ist es einfach geworden, Preise europaweit zu vergleichen und Produkte online im Ausland zu bestellen. Auf den ersten Blick lässt sich dabei oft viel Geld sparen. Doch was passiert, wenn sich beim Auspacken des Versandpakets herausstellt, dass die bestellte Jeans Flecken hat oder das neue Handy nicht funktioniert?
Bislang musste man als Verbraucher in einem solchen Fall nachsehen, in welchem der EU Mitgliedstaaten das Versandunternehmen ansässig ist und welche Gewährleistungsrechte dort gelten. Dies war gar nicht so einfach bei 27 verschiedenen Regelungen in den einzelnen Mitgliedstaaten. Hier schafft die vom Europäischen Parlament angenommene Verbraucherrechterichtlinie Erleichterungen. Viele Verbraucherrechte werden in Zukunft einheitlich ausgestaltet, so wird zum Beispiel in der ganzen EU künftig ein Widerrufsrecht von 14 Tagen gelten. Zudem hat sich das Europäische Parlament erfolgreich dafür eingesetzt, dass Kostenfallen im Internet und die Abzocke durch Telefonwarteschleifen der Vergangenheit angehören. So wird künftig ein im Internet geschlossener Vertrag nur dann wirksam, wenn der Verbraucher vor Vertragsabschluss durch Anklicken eines gesonderten Feldes bestätigt, dass er von der Kostenpflichtigkeit der bestellten Leistung Kenntnis genommen hat. Dies verhindert böse Überraschungen in Form von unerwarteten Rechnungen im Briefkasten. Weiterhin dürfen Anbieter, die während der Gewährleistungsfrist Telefonhotlines für ihre Kunden anbieten, keine höheren Gebühren erheben als für Ortsgespräche. Diese neuen Regelungen schaffen Rechtssicherheit und sind ein Beispiele dafür, wie Europa den Verbraucherschutz stärkt.