Pressebericht des Europäischen Parlaments
Straßburg, 10. Mai 2005
Debatte zur Arbeitszeitrichtlinie
Feierliche Sitzung mit dem Präsidenten von Afghanistan Hamid KARZAI
Neue Richtlinie für EU-Badegewässer
Teilnahme der Schweiz an der Europäischen Umweltagentur
Verbesserung der Gefahrenabwehr in Häfen
Einfachere Fusionen von Kapitalgesellschaften
Filmerbe stärk Wirtschaft und Bildungswesen
Redaktion: Constanze Beckerhoff, Nikos Salliarelis Tel. 0033-388 17 3780
Sekretariat: Riina Luik
Redaktionsschluss: 15.00 Uhr
Sozial- und Beschäftigungspolitik
Debatte zur Arbeitszeitrichtlinie
Alejandro CERCAS (SPE, ES)
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2003/88/EG über bestimmte Aspekte der Arbeitszeitgestaltung Dok.: A6-0105/2005
Verfahren: Mitentscheidung (1. Lesung), ***I
Aussprache: 10.05.2005
Abstimmung: 11.05.2005
Debatte:
Erklärung der Kommission:
Kommissar Vladimír SPIDLA erklärte, das Ziel der Richtlinie sei es, den Arbeitsschutz der Arbeitnehmer verbessern und zu flexibleren Arbeitszeiten zu kommen. In Studien habe man eine Verbindung zwischen langer Arbeitszeit und vermehrten Unfällen festgestellt. Man müsse nun im Interesse der Bürger auf die neue Situation auf dem Arbeitsmarkt auf moderne Art und Weise eingehen. Die Qualität der Arbeit sei ein Faktor für die Wettbewerbsfähigkeit Europas.
Berichterstatter:
Alejandro CERCAS (SPE, ES) erklärte, der Bericht beruhe auf einer gemeinsamen Arbeit der Mitglieder des Sozialausschusses. Die Richtlinie betreffe das soziale Europa und die morgige Abstimmung könne ein klares Zeichen für die Zukunft des Europäischen Sozialmodells sein. Die Debatte werde zum Zeitpunkt der Ratifizierung der Verfassung geführt. Die Bürger fragten, was Europa tue, um ihre Lebensbedingungen zu verbessern.
In Bezug auf das Opt-out (die Möglichkeit für die Mitgliedstaaten, Ausnahmen von der wöchentlichen Höchstarbeitszeit von 48 Stunden zuzulassen) brauche man eine europäische Gesetzgebung, die sich auf alle europäischen Ländern anwenden lasse. Man müsse die Rechtsgrundlage für das Opt-out abschaffen. Das Opt-out verletze die Zielsetzung der Richtlinie, Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer am Arbeitsplatz zu gewährleisten. Es entspreche auch nicht dem Verfassungsvertrag.
Da auch die Flexibilisierung wichtig sei, sei man dafür, dass der Bezugszeitraum auf ein Jahr verlängert werde. Man sei für ein Europa mit flexiblen Regeln aber ohne ein Opt-out.
Bereitschaftsdienst sei als Arbeitszeit anzusehen, da der Arbeitnehmer nicht frei über seine Zeit verfügen könne. Er verstehe auch das Anliegen des Gesundheitsdienstes, Sicherheit und Flexibilität miteinander zu vereinbaren.
Es könne einen Konsens im Parlament geben. Rat und Kommission sollten die Hoffnung nicht zerstören, aufgrund dieses Konsenses das Europäische Sozialmodell zu bestätigen.
Weitere deutschsprachige Abgeordnete:
Elisabeth SCHROEDTER (GRÜNE/EFA, DE) erinnerte ihre Kolleginnen und Kollegen daran, dass "wir die Verantwortung für das soziale Europa hier wirklich wahrnehmen müssen". Mindeststandards seien essentiell. Sie lehne den Kommissionsvorschlag zur Arbeitszeitrichtlinie ab, weil er u. a. diese Mindeststandards aushebe. Zudem müsse der Bereitschaftsdienst Arbeitszeit bleiben. Der Schutz der Arbeitnehmer und die öffentliche Sicherheit müssten auch in Zukunft den Vorrang vor ökonomischen Fragen bekommen.
Thomas MANN (EVP-ED, DE) erklärte, die Lissabon Strategie ziele auf Wachstum und Beschäftigung ab. Es müsse zu mehr Flexibilität und Wettbewerbsfähigkeit kommen. "Genau aber das findet sich im Cercas-Bericht zur Arbeitsrichtlinie wieder". Man wolle kein starres Korsett für die gesamte EU, sondern einen vernünftigen Handlungsrahmen, welcher Raum für nationale Regelungen zulasse. Als Beispiel nannte der Redner die Erweiterung des Bezugzeitraumes von vier Monaten auf ein Jahr, vorausgesetzt die Sozialpartner stimmten zu. Auch mögliche Ausweitungen der 48-Stunden- Woche müssten durch Tarifverträge geregelt werden. Dies sei eine praktische Anwendung des Subsidiaritätsprinzips und der Flexibilität. Grundlage müsse aber das EuGH-Urteil bleiben, das den Bereitschaftsdienst als Arbeitszeit definiert. Den Kommissionsvorschlag mit der Aufteilung bezahlter aktiver und unbezahlter inaktiver Arbeitszeit halte er für realitätsfern.
Karin JÖNS (SPE, DE) erklärte, in Deutschland liefen die Krankenhausträger Sturm gegen die vorgeschlagenen Änderungen zum Bereitschaftsdienst. Seit 2003 sei allerdings in Deutschland das EuGH-Urteil umgesetzt und der gesamte Bereitschaftsdienst werde als Arbeitszeit anerkannt. Es habe sich gezeigt, dass dies in der Praxis machbar sei. Seit 2003 würden auch innovativere Arbeitszeitmodelle eingeführt. Da es dennoch zu Problemen kommen könne, schlage der Beschäftigungsausschuss eine Ausnahmeklausel vor, durch die die Berechnungszeit durch Tarifvereinbarungen auf 12 Monate verlängert werden könne.
Laut Claude TURMES (GRÜNE/EFA, LU) darf die EU nicht zu einem Selbstbedienungsladen werden. Es dürfe kein Europa "a la carte" geben, deswegen sei die Opt-out Klausel abschaffen. Der Kompromiss sei ein guter Kompromiss, auch weil er den Gewerkschaften die Möglichkeit gebe, einzugreifen. Er appellierte an die KVEL/NGL, bei der morgigen Abstimmung aufzupassen, damit durch ihr Stimmverhalten nicht die Hardliner in der EVP gewinnen.
Laut Herbert REUL (EVP-ED, DE) ist die zentrale Aufgabe die Beibehaltung von Arbeitsplätzen. Der Kommissionsvorschlag werde von den zuständigen Ausschüssen des Parlaments verschlechtert. "Wir führen zu mehr Vorschriften, wir werden nicht weniger Vorschriften und nicht mehr Flexibilität haben, sondern das Gegenteil". Anschließend fragte der Abgeordnete unter anderem, warum man in Europa vorschreiben müsse, wie die Bereitschaftsdienste aussehen. "In jedem Krankenhaus, in jeder Stadt in jedem Land in Europa soll das gleich sein. Warum denn?" Die Wahrheit sei, dass die Situation in einem Unfallkrankenhaus gänzlich anders aussehe, als in einer orthopädischen Klinik, wo nachts die Patienten schliefen.
Laut Anja WEISGERBER (EVP-ED, DE) muss das Parlament die Kommission unterstützen. "Morgen können wir einen Schritt in die richtige Richtung machen, indem wir uns für eine flexible moderne und zukunftsorientierte Revision der Arbeitszeitrichtlinie entscheiden", so die Abgeordnete. Eine europäische Richtlinie müsse von der Definition her den Mitgliedstaaten Gestaltungsspielraum und Flexibilität bei der Umsetzung lassen. Das Hauptziel des Parlaments müsse es sein, auf europäische Ebene nur die Grundsätze zu regeln.