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Patientenrechte

Bayern Kurier, 29. Januar 2011

„Behandlungen im EU-Ausland für Patienten zu erleichtern, ohne dabei die medizinische Versorgung in den Mitgliedstaaten zu gefährden – das wollten wir erreichen und das haben wir auch geschafft“, kommentiert Anja Weisgerber, die Sprecherin für Gesundheit der CSU-Gruppe im Europäischen Parlament, das Abstimmungsergebnis zur Richtlinie über die grenzüberschreitenden Patientenrechte. Mit der Richtlinie erhalte die EU einen klaren Rechtsrahmen, der es Patienten ermögliche, medizinische Behandlungen auch im Ausland in Anspruch zu nehme und die Kosten hierfür von der eigenen Krankenkasse erstattet zu bekommen. Erstattet werden die Kosten bis zu der Höhe, die eine vergleichbare Behandlung im Mitgliedstaat gekostet hätte. „Durch die Einrichtung nationaler Kontaktstellen können sich Patienten umfassend über ihre Rechte und die Kostenerstattung informieren“, erläuterte die unterfränkische Europaabgeordnete. Die Mitgliedstaaten können selbst entscheiden, ob sie die Kosten zurückerstatten, nachdem Patienten in Vorkasse getreten sind, oder ob sie die Rechnung direkt begleichen. „Patienten erfahren außerdem, für welche Behandlungen sie eine Vorabgenehmigung brauchen.“ Bei Behandlungen, die eine Übernachtung im Krankenhaus oder den Gebrauch von hochwertiger Technologie erfordern, können Mitgliedstaaten eine Vorabgenehmigung vorschreiben. Es gilt natürlich weiterhin das Prinzip der freien Arztwahl. Die Krankenkassen können die Patienten deshalb nicht auffordern, sich im Ausland behandeln zu lassen.