VON ANJA WEISGERBER
Führende Experten schreiben der Gentechnik die Bedeutung einer Schlüsseltechnologie des 21. Jahrhunderts zu. Man erwartet von ihr wichtige Beiträge bezüglich der Gesundheits- und Krankheitsfürsorge, der Diagnose und Therapie von Krankheiten, für energiesparende und umweltverträgliche Produktionsverfahren, für die nachhaltige Lösung von Ernährungsfragen und Energie- und Umweltproblemen. Wir müssen aber auch die Sorgen der Bürger hinsichtlich der Gentechnik ernst nehmen. Experten stellten allerdings bei umfassenden Untersuchungen an gentechnisch verändertem Mais keinerlei Gefährdung für die Gesundheit oder die Umwelt fest. Nach einer Untersuchung im Auftrag der Europäischen Kommission sind die Eigenschaften beispielsweise von gentechnisch verändertem Mais als harmlos einzustufen. Grundsätzlich ist keine Pflanze völlig rückholbar, egal ob sie unter Einsatz gentechnischer Methoden
oder auf klassischem Wege gezüchtet wurde.
Befreit von ideologischen Scheuklappen müssen wir eine offene gesellschaftliche Diskussion über die Chancen der grünen Gentechnik führen. Sie darf weder als Allheilmittel hochgeredet noch als gefährlich niedergemacht werden. Blinder Fortschrittsglauben ist ebenso schädlich wie eine irrationale Technologiefeindlichkeit. Wir müssen es den Verbrauchern überlassen, ob sie gentechnisch veränderte Lebensmittel konsumieren möchten oder nicht. Die entsprechende Kennzeichnungspflicht der Produkte nach ihrer Herkunft ist daher unbedingt einzuhalten.
Ein rohstoffarmes Land wie Deutschland ist auf neue Technologien angewiesen. Wir dürfen auf diesem Gebiet den Anschluss nicht verlieren. Im Gegenteil, wir müssen schneller sein als andere Nationen, um auf dem Weltmarkt Erfolg zu haben und Potential für neue Arbeitsplätze zu schaffen.
Das neue Gentechnik-Gesetz sieht unter anderem eine verschuldensunabhängige und gesamtschuldnerische Haftung der Landwirte vor. Das ist kontraproduktiv und unterbindet faktisch die Nutzung der grünen Gentechnik in Deutschland, weil sich kein Landwirt diesem wirtschaftlichen Risiko aussetzen würde und dies im übrigen auch nicht ohne Weiteres sollte. Außerdem verstößt diese Haftungsregelung nach meiner Auffassung gegen Artikel 22 der EU-Freisetzungsrichtlinie, der vorsieht, dass zugelassene Gen-Organismen innerhalb der EU völlig frei verwendet werden können. Im Übrigen muss nach Artikel 34 dieser Richtlinie das Gesetz bei der Kommission vorgelegt werden. Auf nationaler Ebene darf die Umsetzung von EU-Recht nicht mit der Errichtung weiterer administrativer oder rechtlicher Hürden verbunden sein. Die Bundesregierung beschreitet mit ihrer Politik den falschen Weg, indem sie die Risiken beschwört, die Chancen ignoriert und ein "Gentechnik-Ausstiegsgesetz" verabschiedet hat.