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Neues EU-Hygienerecht

Bayernkurier, 15. September 2007

In gut zwei Jahren, am 31. Dezember 2009, läuft die Übergangsfrist für das Anfang Januar 2006 in Kraft getretene neue EU-Hygienerecht aus. Dann brauchen nicht nur Großbetriebe, die mehr als 20 Großvieheinheiten pro Woche schlachten, sondern alle Betriebe, die schlachten und Fleisch in Verkehr bringen, eine so genannte EU-Zulassung. „Für die Zulassung kleinerer Betriebe muss gelten: Wer bisher alle Anforderungen des bis 2006 geltenden deutschen Fleischhygienerechts erfüllt hat, muss auch in Zukunft schlachten und vermarkten dürfen“, fordert die gesundheitspolitische Sprecherin der CSU-Europagruppe Anja Weisgerber (Bild). Die EU habe die Hygiene aber nicht neu erfunden, beruhigt die unterfränkische EU-Politikerin. Das neue EU-Hygienerecht sähe auch mehr Flexibilisierung vor und gebe Gestaltungsspielraum für die nationalen Behörden. Weisgerber: „Dieser Spielraum muss ausgenutzt werden, um zu gewährleisten, dass gerade die kleinen bayerischen Metzgereien weiter wirtschaften können.“ Es dürfe allerdings keine Rückschritte bei Gesundheitsschutz, Hygiene und Rückverfolgbarkeit geben. Hygienisch einwandfreie Lebensmittel lägen im Interesse aller – Verbraucher wie Hersteller, betont die CSU-Politikerin.