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"Neue Hygienevorschriften sind flexibel"

Fränkischer Tag, 10. September 2007

Steinbach/W. – Dr. Anja Weisgerber äußerte sich zudem zur Umsetzung der neuen Hygienevorschriften und warnet vor unnötiger Panikmache. Demnach brauchen bis zum 21. Dezember 2009 alle Betriebe, die schlachten und Fleisch in den Verkehr bringen, eine sogenannte EU-Zulassung. Bisher galten diese nur für Großbetriebe.
Zwecks Zulassung kleinerer Betriebe klärte die gesundheitspolitische Sprecherin der CSU-Europagruppe darüber auf, dass alle, die bis 2006 geltenden Anforderungen des Fleischhygienerechts erfüllt haben, auch in Zukunft schlachten und vermarkten dürften.
Sie wies darauf hin, dass die EU Hygiene nicht neu erfunden hat und dass neue Recht mit mehr Flexibilisierung verbunden sei. Zudem gebe es zahlreiche Gestaltungsspielräume für die nationalen Behörden. Diese sollten konsequent genutzt werden, damit gerade die kleineren bayerischen Metzgereien weiterhin wirtschaften können.
Sie erklärte, dass für die Zulassung der Erfüllung die hygienerechtlichen Anforderungen notwendig sind. Im Einzelfall können Nachbesserungen verlangt werden. „Denn hygienisch einwandfreie Lebensmittel liegen im Interesse aller Verbraucher und Hersteller“.