der freieberuf, 1. September 2008
Von Dr. Anja Weisgerber, MdEP
Nach den letzten Verlautbarungen der Kommission kommt sie jetzt also doch: die Antidiskriminierungsrichtlinie.
Nachdem Kommissionspräsident Barroso im Jahr 2004 den Sozialdemokraten eine breite Antidiskriminierungsrichtlinie versprochen hatte, die alle Bereiche der Diskri¬minierung abdecken sollte, war es lange still geworden um das Projekt. Im Arbeitsprogramm 2008 der Kommission wurde unter anderem ein Richtlinienvorschlag zur Anwendung des Gleichbehandlungsgrundsatzes außerhalb der Beschäftigung angekündigt. Diese Ankündigung wurde von der englischen liberalen Europaabgeordneten Liz Lynne aufgegriffen und am 20. Mai 2008 verabschiedete das Europäische Parlament gegen die Stimmen der Konservativen, insbesondere der CDU/CSU-Gruppe, einen Initiativbericht zur Antidiskriminierung. Die englische Liberale forderte die Kommission nachdrücklich mit Unterstützung der PSE und GRÜNEN auf, eine umfassende Antidiskriminierungsrichtlinie vorzulegen.
Was haben wir auf europäischer Ebene für Regelungen?
In den letzen Jahren wurden mehrere Richtlinien, die sich unter dem Dach Antidiskriminierung zusammenfassen lassen, verabschiedet, darunter die vier wichtigsten: Antirassismusrichtlinie, Rahmenrichtlinie Beschäftigung, Sender-Richtlinie und Unisex-Richtlinie.
Welche Auswirkung hatte dies auf Deutschland?
Deutschland hat diese vier Richtlinien im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) am 14.08.2006 umgesetzt. Darin werden das Verbot von Diskriminierungen in Beschäftigung und Beruf, einschließlich der Auswahl von Bewerberinnen und Bewerbern um einen Arbeitsplatz, geregelt. Das Benachteiligungsverbot greift auch im Zivilrechtsverkehr, ist allerdings auf Massengeschäfte sowie privatrechtliche Versicherungen beschränkt. Darüber hinaus ist auch der rechtliche Schutz gegen Diskriminierungen geregelt (Beweiserleichterung). Das Gesetz enthält zudem Regelungen zu Entschädigung und Schadensersatz. Ferner wird die Antidiskriminierungsstelle des Bundes, die u.a. auch Anlaufstelle für Beschwerden ist, errichtet. Die Kosten des AGG für die Wirtschaft betrugen im ersten Jahr nach der Umsetzung Studien zufolge 1,73 Milliarden Euro, die insbesondere durch Schulungen der Mitarbeiter hervorgerufen wurden. Derzeit laufen mehrere Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik wegen mangelhafter Umsetzung der europäischen Vorgaben. Doch auch weitere 19 Mitgliedsstaaten sehen sich derzeit mit Vorwürfen aus Brüssel konfrontiert.
Was soll kommen, mit welchen Auswirkungen?
Ursprünglich hatte die Kommission eine breite Richtlinie zu allen noch nicht erfassten Merkmalen geplant. Kommissionspräsident Barroso wollte diese jedoch auf eine Behinderten-Richtlinie beschränken. Nunmehr ist aber doch mit einer breiten Antidiskriminierungsrichtlinie zu rechnen. Diese soll die Merkmale Alter, Behinderung, sexuelle Orientierung und Religion/ Weltanschauung umfassen. Die Richtlinie soll sich auf die Bereiche Güter- und Dienstleistungen sowie Sozialschutz, inklusive Gesundheitsdienstleistungen erstrecken. Es ist aber mit Ausnahmeklauseln insbesondere für Private als auch für Tendenzbetriebe, wie Kirchen, zu rechnen. Bei Vermietung von Wohnraum durch Privatpersonen würde die Richtlinie beispielsweise voraussichtlich nicht greifen, jedoch bei der berufsmäßigen Vermietung. Der Vorschlag soll am 2. Juli 2008 vorgelegt werden.
Grundsätzlich bin ich gegen eine neue Rahmenrichtlinie. Da sie aber auf uns zukommen wird, ist es mein Ziel, die Richtlinie so schlank und praktikabel wie möglich zu gestalten. Unpräzise, ausufernde Regelungen helfen auch den Betroffenen nicht, vielmehr besteht die Gefahr der versteckten Diskriminierung. Deutschland ist in einigen Bereichen bereits über die Vorgaben der Richtlinien hinausgegangen, dies sollte uns jetzt nicht zum Nachteil gereichen.
Für die Verabschiedung der Richtlinie ist im Rat eine einstimmig getroffene Entscheidung erforderlich. Aus diesem Grund ist insbesondere die Bundesregierung in der Verantwortung, eine durchführbare Richtlinie zu fordern und zu beschließen. Im Parlament werde ich mich, nachdem ich gegen eine Rahmenrichtlinie gestimmt habe, dafür einsetzen, dass die neue Richtlinie den Unternehmen, insbesondere den KMUs, nicht neue bürokratische Lasten auferlegen wird. Eine Regelung mit Augenmaß, die Diskriminierten hilft, aber zugleich auch realitätstauglich ist, ist mein Bestreben.