Auszug aus: Mainpost, 15. Juni 2010
In dieser Woche stimmt das Europäische Parlament über eine Änderung der Kennzeichnung von Lebensmitteln ab. Tricksereien mit Imitaten sollen verboten werden.
Es gibt Worte, die der Verbraucher besser nicht lesen soll: Formfleisch, Krebsfleisch-Imitat, Fischmuskeleiweiß, synthetisches Vanillin oder Algenkonzentrat. Dennoch sind diese Zutaten Bestandteil vieler Lebensmittel, die Konsumenten tagtäglich in Supermärkten kaufen – und später ahnungslos verzehren. „Verbraucher werden durch Imitate bewusst getäuscht. Da müssen wir einen Riegel vorschieben. Lebensmittelimitate müssen klar als solche erkennbar sein”, fordert die verbraucherschutzpolitische Sprecherin der CSU-Gruppe im Europäischen Parlament, Anja Weisgerber. Der Umweltausschuss des Europaparlaments hat im März Weisgerbers Änderungsanträge, die zu einer besseren Kennzeichnung von Lebensmittelimitaten führen sollen, angenommen. An diesem Mittwoch will das Europaparlament nun abstimmen.
Minderwertige Zutaten
Geht es nach der unterfränkischen Abgeordneten, so soll auch die Aufmachung der Packung in das Täuschungsverbot mit einbezogen werden. Also: Wer mit zerlaufenem Käse auf einer Pizzapackung wirbt, muss auch Käse verwenden – keine Pflanzenfettmischung. In den letzten Jahren häuften sich die alarmierenden Nachrichten. Verbraucherschutzorganisationen deckten immer wieder neue Fälle von Lebensmittelimitaten auf. Der Grund: „Die Anbieter sparen, indem sie minderwertige Zutaten verwenden, dem Käufer aber suggerieren, er kaufe ein Produkt mit wertvollen und qualitativen Inhaltsstoffen“, erläutert Martin Rücker, Pressesprecher von Foodwatch. Die prominentesten Beispiele hierfür sind Käseimitate aus Pflanzenfettmischungen, Schinken aus Fleischresten, Garnelen aus gepresstem Fischeiweiß.
Foodwatch macht auf der Internetseite www.abgespeist.de immer wieder auf solche Täuschungen aufmerksam. So kann die Aufschrift „Verbesserte Rezeptur“ tatsächlich bedeuten, dass sich die Zutaten verschlechtert haben. Anderes Beispiel: Ein Müsli, das sich Wellness-Frühstück nennt und mit der schlanken Silhouette einer Frau wirbt, muss nicht unbedingt gesund sein. Studiert man die Zutatenliste, so entdeckt man, dass diese Frühstücksflocken mit einem Zuckergehalt von über 35 Gramm pro 100 Gramm eher fett als fit machen. „Die Lebensmittelindustrie schummelt, mogelt, trickst und täuscht was das Zeug hält.“
Der Ruf nach dem Gesetzgeber wird immer lauter. Auf der Internetseite des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz fordert die Ministerin Ilse Aigner (CSU) eine klare Kennzeichnung von Lebensmittelimitaten. „Die wichtigsten Informationen über unsere Lebensmittel müssen leicht erkennbar auf der Verpackung stehen“, wird die Ministerin dort zitiert. Doch was beherzt klingt, stößt bei Verbraucherschützern auf wenig Verständnis, denn aus ihrer Sicht hat die Ministerin bisher wenig getan, um eine effektivere Kontrolle zu erreichen. „Wir brauchen eine echte Revision des Verbraucherrechts: Die Verbraucher müssen auf den ersten Blick erkennen, dass es sich um ein Imitat handelt“, fordert der Foodwatch-Sprecher.
Doch die Ernährungsindustrie lehnt seit Jahren ab, für mehr Transparenz zu sorgen. Ein Beispiel dafür ist auch der Streit um die Ampelkennzeichnung von Lebensmitteln, gegen die sich die Hersteller sträuben. Laut einer Umfrage von Emnid wünschen sich fast 70 Prozent der Bevölkerung Nährwertangaben in Rot, Gelb und Grün. Bei der Ampelkennzeichnung werden für jedes Produkt auf der Vorderseite der Verpackung die Gehalte der wichtigsten Nährwerte (Fett, gesättigte Fettsäuren, Zucker und Salz) in absoluten Grammzahlen angegeben. Und zwar einheitlich pro 100 Gramm oder 100 Milliliter, damit Produkte miteinander verglichen werden können. Zur Orientierung wird jeder dieser vier Werte mit einer der Signalfarben Rot (für einen hohen Gehalt), Gelb (mittel) und Grün (niedrig) hinterlegt. Das Modell wird auch von den Verbraucherzentralen favorisiert, so Andrea Danitschek von der Verbraucherzentrale Bayern.
Die großen Konzerne der Lebensmittelindustrie jedoch entwickelten ein eigenes Modell – die Guideline Daily Amounts (GDA). Und diese Kennzeichnung wollen sie nun europaweit durchsetzen. Dazu der Foodwatch-Sprecher: „Häufig führen die GDA-Angaben in die Irre, weil sie sich nicht auf 100 Gramm beziehen, sondern auf eine willkürliche Portionsgröße.“
Das Gehampel mit der Ampel
Weisgerber hat im EU-Umweltausschuss durchgesetzt, dass dies geändert wird und sich „die Nährwertangaben stets auf 100 Gramm beziehen, damit die Verbraucher die Angaben besser vergleichen und nicht in die Irre geführt werden können“. Die Europaabgeordnete Weisgerber bevorzugt das GDA-Modell: „Die Ampel ist wegen ihrer willkürlichen Schwellenwerte wissenschaftlich nicht fundiert und kann zu Mangel- oder Fehlernährung führen.“ So würde Olivenöl zum Beispiel bezüglich des Fettgehalts eine rote Ampel bekommen, obwohl es im Rahmen einer ausgewogenen Ernährung gesund ist. Naturtrüber Apfelsaft bekäme eine rote Ampel, während eine Cola light, die von Ernährungswissenschaftlern wegen des Süßstoffgehalts kritisch betrachtet wird, grün ausgezeichnet würde. Weisgerber: „Der Verbraucher braucht Informationen und keine Bevormundung.“
„Wir sind für Fakten und nicht für Farben“, sagt Bernd Ohlmann, Geschäftsführer des Landesverbandes des Bayerischen Einzelhandels in München. „Die Ampel gibt keine verbindliche Information über gesunde Ernährung“, warnt er. So würde eine bayerische Brezel aufgrund ihres hohen Salzgehalts eine rote Ampel bekommen. „Ich hoffe, das Gehampel mit der Ampel hat bald ein Ende.“
Für mittelständische Betriebe wie den Süßwarenhersteller Eichetti aus Werneck (Lkr. Schweinfurt) wird die Umsetzung der neuen Regelung eine große Herausforderung, verbunden mit Kosten. „Eine Kennzeichnung auf der Vorderseite des Produkts wäre sehr schlimm für uns“, sagt Eichetti-Geschäftsführer Günther Kraus. Das Sortiment des Süßwarenherstellers reicht von Eiskonfekt über Waffeln bis hin zu Brausespezialitäten. Der Zucker und Fettgehalt der Waren würde dem Käufer direkt ins Auge springen. „Süßwaren sind Luxusartikel. Wer möchte ernsthaft wissen, wie viel Kalorien er beim Naschen zu sich nimmt?“
Falls das Parlament am Mittwoch zustimmt – und der Europäische Rat–, wird die Industrie noch drei Jahre Zeit haben, bis die Regeln zur Nährwertkennzeichnung in Kraft treten. Egal ob Ampel- oder GDA-Modell: „Die gute Botschaft für die Verbraucher ist, dass Nährwerte und Imitate in Zukunft besser gekennzeichnet werden“, so Weisgerber.
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