Kölnische Rundschau, 16. März 2010
Die Lebensmittel-Ampel sollte in drei Farbstufen signalisieren, wie gesund ein Nahrungsmittel ist. Die EU hat diese Idee jetzt gekippt. Stattdessen wollen die Politiker präzisere Angaben zugunsten des Verbrauchers vorschreiben.
„Surimi-Garnelen“, „Meeresfrüchtemischung“ oder „Wasabi-Nüsse“ - viele Lebensmittel halten nicht, was der Name verspricht. Vielmehr sind diese Produkte im Prinzip nicht besser als der berüchtigte „Analog-Käse“. Denn sie bestehen zum großen Teil aus Imitaten. Als solche sind sie aber nur unzureichend gekennzeichnet. Die EU will präzisere Angaben zugunsten des Verbrauchers vorschreiben. am Dienstag stellte sich der Umweltausschuss des Europa-Parlaments hinter die Pläne. Die umstrittene Ampel, die in drei Farbstufen signalisieren soll, wie gesund ein Nahrungsmittel ist, fiel indes durch.
In Supermärkten liegt schon jetzt Ware aus, auf deren Verpackung Angaben über den Gehalt von Nährstoffen wie Zucker, Fett und Salz gemacht werden. Bis dato jedoch verwenden die Lebensmittelhersteller dafür unterschiedliche Maßeinheiten. Deshalb ist es für Verbraucher schwierig, etwa den Kaloriengehalt unterschiedlicher Joghurts einzuschätzen. „Dabei wünschen sich Verbraucher eine klare, einheitliche und vor allem einfach verständliche Kennzeichnung von Lebensmitteln“, sagt die EU-Abgeordnete Anja Weisgerber (CDU).
Anstelle der von Christdemokraten und Liberalen abgelehnten Ampel soll nach dem Willen der Parlamentarier eine Tabelle den Gehalt an Fett, Zucker, Kochsalz und gesättigten Fettsäuren pro 100 Gramm oder Milliliter anzeigen. „Ich denke, eine Ampel wäre der falsche Ansatz“, sagt Renate Sommer, Europaabgeordnete der CDU. Ähnlich sieht das FDP-Gesundheitsexperte Holger Krahmer: „Gut, dass die Ampel vom Tisch ist." Hingegen hatten sich die Grünen für die Drei-Farben-Kennzeichnung ausgesprochen, weil sie eine einfache Orientierung ermögliche.
Der Ausschuss fordert außerdem, dass Imitate von Lebensmitteln wie käseähnliche Produkte oder Formschinken klar deklariert werden müssen. Das kann auch in Form bildlicher Darstellungen, zum Beispiel auf Kartons von Tiefkühlpizzen, geschehen. Wenig glücklich zeigte sich Sommer darüber, dass der Gesetzesvorschlag in der bisherigen Form nicht bereits verpackte Produkte erfasst, was dann im Prinzip etwa auch Brötchen kennzeichnungspflichtig machen würde. Für Betriebe unter fünf Millionen Euro Jahresumsatz sollen aber Ausnahmen möglich sein.
Im Mai geht die Vorlage ins Plenum des EU-Parlaments. Dann muss noch der EU-Ministerrat zustimmen, das Organ der 27 Regierungen. Dort gibt es noch Vorbehalte gegen einzelne Punkte.