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Klebeschinken wird entlarvt

MainPost, 06. Juli 2011

Für Marmelade, Dosensuppe und Nudeln brechen neue Zeiten an. Nach dreijährigem Streit hat das Europäische Parlament in Straßburg am Mittwoch die neuen Regelungen zur Kennzeichnung von Lebensmitteln gebilligt.

Nachdem die Ampel schon länger vom Tisch ist, werden nahezu alle Nahrungsmittel mit kleinen „Steckbriefen“ versehen, die jeden Inhaltsstoff penibel auflisten – vom Kaloriengehalt über Fette und gesättigte Fettsäuren, über Kohlehydrate, Zucker, Salz und Eiweiß.

Die Angaben sollen vergleichbar sein und müssen deshalb alle einheitlich pro 100 Gramm oder 100 Milliliter aufgeführt werden. Alle Vorschriften gelten natürlich auch für Produkte, die über das Internet angeboten werden. „Unser Verhandlungsergebnis kann sich wirklich sehen lassen“, sagt die Fachfrau der konservativen EVP-Fraktion in der europäischen Volksvertretung, Anja Weisgerber.

Positiv sehen das auch die Verbraucherschützer. „Ein guter Schritt nach vorne“, heißt es in deren Stellungnahmen. Schließlich sollen die neuen Vorschriften der Union auch Imitate deutlich entlarven. Ob eine Pizza mit Käse belegt wurde oder nur mit Analogmasse, soll der Kunde deutlich auf der Verpackung ablesen können. Und auch „aus Fleisch- oder Fischstücken zusammengefügte“ Produkte dürfen nicht länger wie bisher als Schinken oder Fisch verkauft werden. „Verbrauchertäuschung bei Lebensmitteln verhindern – das war von Anfang an mein Ziel, das wir jetzt erreicht haben“, so Weisgerber.

Wie wenig man den Lebensmittelherstellern im Umgang mit der Wahrheit über den Weg traut, zeigen die Vorgaben für die Beschriftung: Die Schrift soll nämlich mindestens 1,2 Millimeter groß sein (als Maßstab gilt das kleine „x“), sogar den Kontrast zwischen farbigem Hintergrund und Info-Tabelle hat Brüssel geregelt.

Zu den Fortschritten gehört auch, dass fortan alle Fleischsorten (Rind, Schwein, Geflügel, Schaf und Ziege) einen Nachweis über ihre Herkunft tragen müssen – ähnlich wie bisher schon Obst und Gemüse.

Ausnahmen von der Kennzeichnungspflicht gibt es lediglich für offen verkaufte Waren wie Wurst, Brot, Brötchen, Obst und Gemüse. Und auch die alkoholischen Getränke, die mehr als 1,2 Prozent Alkohol enthalten, sind von der exakten Kennzeichnung befreit. Wein und Bier müssen also weiter nicht preisgeben, wie viele Kalorien in ihnen stecken.

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