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KLARHEIT ÜBER IMITATE

Bayernkurier, 02. Juli 2011

„Künftig müssen Lebensmittelimitate wie Analogkäse oder Klebeschinken deutlich gekennzeichnet werden“, freut sich die Sprecherin für Verbraucherschutz der CSU-Europagruppe, Anja Weisgerber. Irreführung und Verbrauchertäuschung bei Lebensmitteln zu verhindern – das war von Anfang an ihr Ziel. Jetzt ist es erreicht: Der Rat hat einer verbraucherfreundlichen Lösung zugestimmt. „Viele Verbraucher wollen sich bewusst ernähren“, weiß die unterfränkische Europapolitikerin. „Dafür brauchen sie die entsprechenden Informationen.“ Schon bald wird darum eine verpflichtende Nährwertangabe auf jeder Lebensmittelpackung zu finden sein, so dass jeder Verbraucher auf einen Blick erkennen kann, was in dem Produkt enthalten ist. Weisgerber: „Mein Leitbild ist der mündige Verbraucher – mit diesem Gesetz kommen wir diesem Ziel einen großen Schritt näher.“ Angegeben werden müssen die Kalorien, Zucker, Salz, Fett und gesättigte Fettsäuren. Besonders froh ist Weisgerber darüber, dass die Parlamentarier eine bessere Lesbarkeit durchsetzen konnten „Im Moment ist es doch so, dass viele Angaben kaum zu entziffern sind. Das wird bald vorbei sein.“ Auf traditionelle Handwerksbetriebe kommen trotzdem keine neuen Belastungen zu: Nicht vor-verpackte Waren sind von der Kennzeichnungspflicht ausgenommen. Weisgerber: „Metzger, Bäcker, Konditoren – sie alle tragen zur Vielfalt unserer Esskultur bei. Dieser Reichtum an traditionellen Produkten muss und wird erhalten bleiben.“ Einfache Regeln, keine unverhältnismäßigen Belastungen für Handwerksbetriebe – ein gutes Verhandlungsergebnis.