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Ist Wein nicht »bekömmlich«?

MainEcho, 30. März 2012

Wein darf nicht »bekömmlich« sein – jedenfalls nicht in der Werbung. Dies jedenfalls meint der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) in einem Rechtsgutachten. Die Behauptung, ein Wein sei mild und deswegen bekömmlich, sei eine gesundheitsbezogene Angabe, die gemäß einer EU-Verordnung von 2006 bei alkoholischen Getränken verboten sei. Der Gutachter nahm zu einem Rechtsstreit zwischen der rheinland-pfälzischen
Winzergenossenschaft »Deutsches Weintor« und dem Land Rheinland-Pfalz Stellung. Die unterfränkische Europa-Abgeordnete Anja Weisgerber (CSU) erklärte dazu gegenüber unserer Zeitung, für die fränkischen Weine sei dies ohne Bedeutung, da hier nur mit Lage, Rebsorte und Prädikaten geworben werde. Sie stehe hinter der EU-Verordnung, man könne aber darüber streiten, ob das Wort »bekömmlich« eine gesundheitsbezogene Aussage sei.

 

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