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In Sachen Hygiene geht es um die Wurst

Augsburger Allgemeine, 5. Juni 2008

Brüssel. Sie werden aufatmen können, die Metzgereien, Bäckereien und Würstchenbuden-Besitzer. Denn wenn das Europäische Parlament heute die neue Hygiene-Verordnung entschärft, entfällt eine ganze Reihe von Auflagen für kleine Betriebe. „Die Sorge, dass neue Anforderungen der EU die Wirtschaftlichkeit kleiner Unternehmen infrage stellen würden, war und ist unbegründet", sagt die CSU-Fachfrau Anja Weisgerber. Und ihr Fraktionskollege Horst Schnellhardt, Berichterstatter des Themas im Parlament, ergänzt: „Wir wollen die kleinen Metzger und Bäcker."
Das schien vor zwei Jahren bei Inkrafttreten der Reform noch ganz anders zu sein. Vor allem in Deutschland zogen Kontrolleure, die die neue Freiheit, die ihnen die EU-Verordnung bot, offensichtlich überinterpretierten, übers Land und drohten den Metzgern und Bäckern, ihre kleinen Betriebe müssten spätestens 2009, wenn die neue Verordnung überall umgesetzt sein muss, dichtgemacht werden. „Unsicherheit bei den Veterinärverwaltungen charakterisiert die Situation“, hieß es Ende 2006 beim Agrarbündnis, einem Zusammenschluss verschiedener Landwirtschafts-, Umwelt und Tierschutzorganisationen. Denn diese Drohung war haltlos.
Tatsächlich hatte Brüssel nämlich eine regelrechte Wende eingeleitet: War bislang die Zahl der Lüftungen oder der Waschbecken in einem Schlachtraum ebenso vorgeschoben wie die Art der Kacheln, wird seit 2006 lediglich gefordert, dass die produzierten Lebensmittel hygienisch einwandfrei hergestellt werden müssen.
Man beschränkte sich also auf eine Zielvorgabe, für jeden Betrieb sollte der Weg dahin individuell mit den amtlichen Kontrolleuren vereinbart werden können. Horst Schnellhardt; „Doch viele Lebensmittelüberwacher und Veterinärmediziner vor allem in Deutschland waren unsicher oder hatten schlicht keine Ahnung. Alle mussten erst geschult werden." Das sei inzwischen geschehen.

Nun lockert das Parlament noch weitere Auflagen. Im Rahmen der Entbürokratisierung werden die Handwerker nämlich von der Pflicht zu umfangreichen Dokumentationen befreit, „Eine Großbäckerei in der auch mit Rohstoffen wie Eiern umgegangen wird, muss man anders behandeln als einen Backshop, der fertige Ware nur zum Aufbacken und Verkaufen geliefert bekommt", heißt es in Brüssel. Es sei „unsinnig", von beiden die gleichen Statistiken und Messungen über den hygienischen Umgang mit Lebensmitteln, deren Kühlung und Belüftung zu erwarten. „Was dazu nötig ist, sollen die Behörden vor Ort zusammen mit den Betriebsinhabern entscheiden und nicht EU", sagt Weisgerber.
Für den Verbraucher bringt das neue Hygienepaket der EU, in dem 17 frühere, in sich zersplitterte Verordnungen zusammengefasst werden, mehr Sicherheit. Zwar ist kein erkennbares Gütesiegel vorgesehen, doch der Kunde kann sicher sein dass lebensmittelverarbeitende Betriebe, die bisher „nur" registriert werden müssen, künftig eine amtliche Zulassung brauchen.
Zusätzlich sind Ausnahmeregelungen für Hausschlachtungen geplant. Kleinimbisse werden von der Auflage entlastet, umfangreiche Statistiken führen zu müssen, ohne jedoch die Qualität vernachlässigen zu dürfen. Und selbst jene Betriebe, die nur saisonal einfach ausgestatte Schlachtstätten unterhalten, könne ungehindert weiter betrieben werden. Für die Europapolitiker ist dies ein deutlicher Schritt nach vorne. Schnellhardt: „Das Gerede von de EU, die die kleinen Betriebe überfordert, ist Unsinn. Wir helfen ihnen, hohe Qualität zu erzielen, ohne sich unsinnigen Auflagen unterwerfen zu müssen."