Heilbronner Stimme, 20. Dezember 2007
Von Detlef Drewes
Weinmarkt - Die umstrittene Reform des Weinmarktes wird weit weniger heftig ausfallen, als zunächst befürchtet. Nach tagelangem, teilweise erbittert geführtem Streit einigten sich die Agrarminister der EU-Mitgliedstaaten am Mittwochnachmittag auf neue Grundzüge. Vor allem die deutschen Winzer können sich freuen: Das zunächst vorgesehene Zuckerungsverbot ist weitgehend vom Tisch. Bundeslandwirtschaftsminister Horst Seehofer (CSU) dazu gestern: „Unsere Hauptziele sind alle erreicht worden“. Und auch EU-Agrarkommissarin Mariann Fischer Boel, deren Vorlage von den Ministern arg gefleddert worden war, zeigte sich am Ende zufrieden: „Alle unsere Wünsche wurden nicht erfüllt, aber wir haben eine ausgewogene Einigung erzielt.“
Wichtigster Punkt: die Zuckerung des Weines, ein traditionelles Verfahren deutscher Winzer, mit dem der Alkoholgehalt des Weins in sonnenarmen Jahren um 3,5 Prozent angehoben wird. Künftig wird diese Grenze auf drei Prozent gesenkt, aber die Weinbauern dürfen weiter Zucker benutzen, der weitaus billiger ist als der Traubenmost, den die EU-Kommission zulassen wollte. Außerdem wird darauf verzichtet, den Zusatz auf dem Etikett anzugeben.
Außerdem werden die Etikettierungsvorschriften geändert. Fest etablierte Qualitätsbezeichnungen bleiben erhalten, Rebsorte und Jahrgang können angegeben werden, traditionelle Begriffe und Flaschenformen dürfen auch weiterhin geschützt werden. „Das ist die Rettung und eine Garantie für den fränkischen Bocksbeutel“, kommentierte Frankens Europa-Politikerin Anja Weisgerber diesen Punkt.
Auch die Flächenstilllegung wurde grundlegend überarbeitet. Innerhalb von drei Jahren muss jeder Mitgliedstaat höchstens acht Prozent der Weinberge roden. Steillagen oder Berggebiete können ausgenommen werden. Die Entscheidung darüber liegt bei den Mitgliedstaaten. Ursprünglich hatte die Kommission 400 000 Hektar plattmachen wollen, nun werden es nur 175 000 Hektar.
Gleichzeitig baut die EU ihre Subventionen für die Destillation überschüssigen Weins zu Industriealkohol ab. Spätestens 2012 sollen sie auslaufen. Den betroffenen Höfen wird allerdings der Einstieg die Betriebsprämienregelung angeboten, wie sie auch in anderen Bereichen der Landwirtschaft bereits üblich ist.
Außerdem erhalten die Mitgliedstaaten die Möglichkeit, mehr Gelder für die Unterstützung der Winzer beim Export sowie für die Modernisierung bereitzustellen.