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Gewerkschaften kritisieren EU-Pläne bei Arbeitszeit

Reuters, 10. Juni 2008

Die Einigung der EU-Staaten auf eine Wochenarbeitszeit von 48 Stunden geht nach Ansicht der Gewerkschaften zu Lasten der Arbeitnehmer.

Der Beschluss der Arbeitsminister sei höchst unbefriedigend, erklärte der Europäische Gewerkschaftsbund. Der Ministerrat hatte sich in der Nacht nach stundenlangen Verhandlungen auf die Neuregelung verständigt. Demnach soll die Arbeitszeit grundsätzlich auf 48 Stunden begrenzt bleiben, ein Arbeitnehmer kann aber bis zu 65 Stunden arbeiten und den Sozialpartnern steht es frei, auch noch längere Zeiten zu vereinbaren.

Nach den Worten von Bundesarbeitsminister Olaf Scholz entspricht das deutsche Arbeitsrecht bereits weitgehend den vereinbarten Standards. Es seien keine größeren Änderungen nötig, sagte er. Das Gesetz muss nun im Europäischen Parlament beraten werden. Hier wurde ebenfalls Kritik laut.

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) bemängelte, dass Ruhezeiten während Bereitschaftsdiensten nicht als Arbeitszeit gewertet wird. Damit verstoße die Richtlinie gegen ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs. Nach einem Urteil von 1993 gilt der Bereitschaftsdienst als Arbeitszeit, unabhängig davon, ob er aktiv oder in Ruhe verbracht wird. Die Entscheidung hatte die Krankenhäuser zu neuen Vereinbarungen gezwungen. In Deutschland gilt Bereitschaftsdienst seit 2004 als Arbeitszeit, die Wochenarbeitszeit kann in diesem Fall aber tariflich über 48 Stunden ausgedehnt werden.

Die Gewerkschaften kritisierten, dass längere Arbeitszeiten per Tarifvertrag vereinbart oder per nationaler Gesetzgebung ermöglicht werden können. "Das ist ein sozialer Rückschritt", erklärte DGB-Chef Michael Sommer. Die Richtlinie sieht für den einzelnen Arbeitnehmer eine Obergrenze von 60 Stunden vor, für den Fall, dass er Bereitschaftsdienst leistet, 65 Stunden. Der Beschäftigte kann sich weigern, ohne Tarifvereinbarung länger als 48 Stunden zu arbeiten. Der Arbeitgeber muss zudem Überstunden erfassen. Auch dies ist bisher schon in Deutschland vorgeschrieben.

Im Europäischen Parlament traf die Einigung auf ein geteiltes Echo. Die Konservativen begrüßten die Möglichkeit, Ausnahmen zu machen. Dies bringe die notwendige Flexibilität vor Ort, erklärte die CSU-Abgeordnete Anja Weisgerber. Sozialdemokraten, Grüne und Linke lehnten den Beschluss ab. Die SPD-Parlamentarierin Karin Jöns sprach von einem "Schlag ins Gesicht für alle Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen", die im Zeitalter der Globalisierung Schutz vor Ausbeutung erwarteten. Die Regelung sei der Einstieg in die 60-Stunden-Woche.

Zufrieden sind die Gewerkschaften mit den Regelungen für die acht Millionen Leiharbeitnehmer in Europa. Sie sollen ab dem ersten Arbeitstag die gleichen Rechte haben wie Festangestellte, was Bezahlung, Kündigung oder Elternzeit betrifft. Doch auch davon kann per Tarifvertrag abgewichen werden.

Über die Novelle der Arbeitszeitrichtlinie von 1993 hatten die EU-Länder drei Jahre gestritten. Unter anderem lehnten Deutschland und Großbritannien eine starre Obergrenze von 60 Wochenstunden ab. Spanien, Belgien, Zypern, Griechenland und kündigten an, noch Änderungen durchsetzen zu wollen.