Deutsche Verkehrszeitung
Europaabgeordnete treten für praktikable Maßnahmen gegen Feinstaub ein
Vor dem Hintergrund der Feinstaubdebatte wird der Straßengüterverkehr vielerorts durch Straßensperrungen und Fahrverbote beeinträchtigt. Um den Sektor vor solchem Aktionismus zu bewahren, treten einige EU-Parlamentarier für eine Revision der EU-Luftqualitätsrichtlinie ein.
Derzeit werden die Weichen für die zweite Lesung der Revision der Richtlinie im Europäischen Parlament (EP) und für die entscheidenden Verhandlungen mit dem EU-Ministerrat gestellt. Wichtige Akteure sind die beiden Europaabgeordneten Holger Krahmer (FDP) und Anja Weisgerber (CSU): Als EP-Berichterstatter beziehungsweise Schattenberichterstatterin für die EVP-Fraktion, die stärkste politische Gruppierung im EP, lassen sie nichts unversucht, den Rat davon zu überzeugen, dass kurzfristige Maßnahmen letztlich nicht die Lösung sind.
So gibt Weisgerber zu bedenken, dass gerade bei kurzfristigen Fahrverboten zahlreiche Ausnahmen zugelassen werden müssen, um die Versorgung und das Wirtschaftsleben aufrechtzuerhalten. Außerdem sei das Feinstaubproblemviel komplexer: Nur für rund 20 bis 30 Prozent der Rußpartikel in der Luft zeichne der Verkehr verantwortlich. Es sei daher fraglich, ob bei Überschreitungen der Tageswerte kurzfristige Fahrverbote mit dem entsprechenden Verwaltungsaufwand und der daraus folgenden Beeinträchtigung der Wirtschaft noch verhältnismäßig seien.
Vielmehr will das EP die EU-Kommission verpflichten, die Wurzeln des Problems anzupacken. Denn nur über EU-weite Regelungen für Kohleöfen und Kleinfeuerungsanlagen, Schiffsmotoren oder die Einführung des Euro-6-Standards für LKW-Motoren ist ein dauerhafter Gesundheitsschutz möglich.
Diese Argumente scheinen auch im Rat nicht ungehört zu verhallen. Nach einem erneuten Hintergrundgespräch mit Bundesumweltminister Sigmar Gabriel, dem amtierenden Vorsitzenden des EU-Umweltrates, hat EVP-Schattenberichterstatterin Weisgerber im Rat Kompromissbereitschaft ausgemacht: Zwar sei es eher unwahrscheinlich, dass die Einhaltung der Tagesgrenzwerte (35-Tage-Regelung) gelockert werde. Positiv sei aber, dass die Verpflichtung zu kurzfristigen Maßnahmen aufgehoben und Kommunen unter bestimmten Bedingungen eine Fristverlängerung für die Einhaltung der Grenzwerte zugestanden werden soll. Diese soll voraussichtlich fünf Jahre betragen. Damit hätte das Europäische Parlament eine Trendwende geschafft: weg von kurzfristigem Aktionismus hin zu langfristigen, effektiven Maßnahmen.