sonntagsAnzeiger, 26.05.2013
Das Bankkonto ist ein Schlüssel zur Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Ob bei der Bezahlung von Telefon und Stromrechnung oder beim Einkauf im Internet. Wenn man über kein Bankkonto verfügt, wird die Begleichung von Dienstleistungen und Waren oft schwierig und teuer. Für viele Bürger ist diese situation undenkbar, doch für rund 58 Millionen Verbraucher an der Tagesordnung, da sie über keinerlei Bankkonto verfügen. Nun hat die Europäische Kommission einen Vorschlag vorgelegt, nach dem jeder Bürger das Recht auf Zugang zu einem Basiskonto hat. Auch für Verbraucher, die bereits über ein Bankkonto verfügen, soll sich einiges verbessern.
Oft unterscheiden sich die Kontoführungsgebühren der einzelnen Kreditinstitute. Für die Verbraucher ist es daher schwierig, sich im Gebührendschungel zurechtzufinden. Laut Vorschlag der EU-Kommission müssen die Banken Gebühreninformationen in Form einer Liste zur Verfügung stellen. Zudem soll es in jedem Mitgliedsstaat eine unabhängige Internetseite geben, auf der die Verbraucher die Gebühren der einzelnen Banken direkt vergleichen können.
Daneben soll der Wechsel von einer Bank zu anderen erleichtert werden. Bankkunden haben somit die Möglichkeit, einfacher die Bank zu wechseln, wenn sie mit den Dienstleistungen nicht zufrieden sind. Dies kurbelt gleichzeitig den Wettbewerb um Kundenfreundlichkeit bei den Banken an. Das EU-Parlament und die Mitgliedstaaten werden sich nun in den nächsten Monaten mit dem Vorschlag befassen.