Schweinfurter Anzeiger, 05. Mai 2013
Pünktlich zur Spargelsaison gibt es gute Neuigkeiten aus Brüssel: Der „Fränkische Spargel“, „Spargel aus Franken“ oder „Franken-Spargel“ ist seit Anfang des Monats als geografisch geschützte Angabe (g.g.A.) europaweit geschützt. Nur Spargel, der in Franken angebaut und geerntet wurde, darf damit diese Bezeichnungen tragen. Der fränkische Spargel zeichnet sich aufgrund der guten Bodenverhältnisse und des Klimas aus und wird dank seines mild-aromatischen Geschmacks weit über die Grenzen Frankens hinaus geschätzt. Zur exzellenten Qualität trägt nicht zuletzt auch der Erfahrungsschatz der fränkischen Spargelanbauer bei. Der Spargel wurde erstmals im 17. Jahrhundert von einem weit reisenden Schneider nach Franken gebracht. Ein Nachweis für den traditionellen Anbau in Franken ist bereits von historischen Quellen aus dem Jahr 1702 überliefert.
Durch den Schutz greift fortan ein Marktüberwachungssystem, das der Verbrauchertäuschung einen Riegel vorschiebt. Billigspargel, der aus anderen Regionen oder Ländern nach Franken gebracht und weiterverarbeitet wird, darf sich fortan nicht mehr fränkischer Spargel nennen. Falsch deklarierte Ware wird mit einem Vermarktungsverbot sanktioniert.
Mit der Eintragung in die Liste zum Schutz geografischer Angaben und Ursprungsbezeichnungen ist der Fränkische Spargel neben den Nürnberger Rostbratwürsten oder dem Bayerischen Bier nun eines der 26 europaweit geschützten Qualitätserzeugnissen aus Bayern.