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Fränkischer Rotgelegter in Paris

prima Sonntag, 26. April 2009

Viele Metzgereibetriebe scheuen die EU-Zertifizierung – dabei bringt sie einen Wettbewerbsvorteil

Bis 31. Dezember müssen sich Metzgerbetriebe nach verbindlichen Vorschriften der Europäischen Union zertifizieren lassen. Tun sie das nicht, droht Selbstschlachtern und Betrieben, die über ein Drittel ihrer Waren in Filialen oder an Vereinsfesten verkaufen, unweigerlich das Aus. In Unterfranken haben sich erst 25 Prozent dieser Metzgereien zertifizieren lasen. Der Grund: Viele haben Angst vor zu hohen Kosten.

„Hygiene nicht neu erfunden“
„Ich habe gehört, dass man bis zu 25.000 Euro investieren muss“, klagt ein Metzger. „Das Geld habe ich nicht.“ Immer wieder wird auch der Fleischerverband mit solchen Bemerkungen zur Zertifizierung konfrontiert. Alles Humbug könnte diesem Gerücht entgegnet werden. Denn wer jetzt viel investieren muss, hat die ganze Zeit offenbar geschlampt. „Die EU hat die Hygiene nicht neu erfunden“, sagt EU-Parlamentarierin Dr. Anja Weisgerber. „Es gab schon vorher Hygienevorschriften und bauliche Anforderungen an Metzgereien. Da hat sich nichts geändert. Wer bislang geschlachtet und dabei die geltenden Tierschutz- und Hygienevorschriften eingehalten hat, muss auch ohne große Probleme die EU-Zulassung erhalten.“

Was ändert sich?
Wer allerdings einen veralteten Betrieb hat, in dem 20 Jahre lang nichts investiert wurde, wer noch auf Holzbrettern sein Fleisch schneidet, der hat tatsächlich ein Problem. „Wenn mit Mist besudelte Tiere in den Schlachtbetrieb kommen, muss halt nun mal bei jedem Tier ein neues Messer genommen und die Schürze abgespritzt werden“, erklärt Horst Schömig, Obermeister und stellvertretender Landesinnungsmeister des Landes Bayern. „Aber das ist nichts Neues. Es hat jedoch Sinn, sensibler für das Thema zu machen. Die Zeiten, in denen Hühner lebend auf dem Markt verkauft wurden, sind schließlich vorbei.“ Verpflichtet sind Metzger auch bisher schon zur zeitlichen Dokumentation jeder Desinfektion und der Herstellung jeder Ware. Das ist viel Schreibarbeit, vor der sich mancher gerne drücken würde, ist es doch ihr Job, mit dem Messer statt dem Stift zu arbeiten. Aber: „Wenn ich einem Kunden einen Fleischsalat verkaufe und der lässt ihn vier Stunden lang im warmen Auto liegen und beschwert sich dann, er sei von mir schon kaputt verkauft worden, kann ich schriftlich belegen, dass ich ihn an diesem Tag frisch gemacht habe“, sieht Schömig die positive Seite. „Das ist rein zu unserer Sicherheit!“

Zertifizierung hat Sinn
Nicht jeder Metzgerbetrieb muss sich der Zertifizierungspflicht unterwerfen. Nur wer selbst schlachtet oder mindestens 30 Prozent seiner Ware an eine Filiale oder an Vereinsfesten zum Beispiel verkauft, ist verpflichtet. „Auch die Metzgerei Schömig muss sich nicht zertifizieren lassen“, sagt der Obermeister Schömig. „Ich überlege aber, ob ich es nicht doch sinnvoll wäre.“ Denn nur zugelassene Betriebe dürfen an Kindergärten, Krankenhäuser, Mensen, etc. verkaufen. Die verlangen nämlich die Zertifzierung. Und ein weiterer Vorteil: Wer die EU-Zertifizierung hat, darf auch im europäischen Ausland seine Wurstwaren verkaufen. Fränkischer Rotgelegter im Süden Frankreichs? Warum nicht, schließlich gibt es dort eine ganz ähnliche „Boudin noir“, nur etwas anders gewürzt.

Ist die Zertifizierung ein Gütesiegel?
Eigentlich nicht. Sie vielmehr aus dem Grund entstanden, eine einheitliche Regelung auch für Metzger zu finden, ihre Produkte auf dem Markt der gesamten Europäischen Union zu verkaufen. „Jeder kann frei in Europa handeln, das dürfen mit der Zertifizierung auch die Metzger“, erklärt Schömig. „Es hat diese Regelung geben müssen“, kommentiert er. „Und der Verband hat die für uns bestmögliche Lösung herausgearbeitet.“ In Deutschland trifft die Zertifizierung natürlich besonders viele Metzger. Denn es gibt in ganz Europa keine derartigen Strukturen im Fleischerhandwerk wie im deutschen. 100 Wurstsorten und noch mehr, die Vielfalt der Rezepte ist groß, viel wird selbst gemacht. Nicht so wie zum Beispiel in Frankreich, wo der „charcutier“ vielleicht nur noch seine Pastete selbst macht. „Die Zertifizierung bringt einen klaren Wettbewerbsvorteil“, meint daher Dr. Anja Weisgerber.
Der 31.12.2009 ist im Übrigen kein absoluter Fixpunkt. Wer selbst nicht schlachtet und weniger als ein Drittel an anderen Orten verkauft, kann die EU-Zertifizierung auch zu einem späteren Zeitpunkt zum Beispiel bei einer Vergrößerung des Betriebes beantragen. Also: Durchatmen und Ruhe bewahren. Nichts wird so heiß gegessen wie gekocht. Das dürften gerade die Metzger doch wissen!


Was bedeutet „nach EU-Zertifizierung zugelassen“?
„Zugelassen“ heißt: Nach einer Betriebsprüfung durch den Veterinär erhält der Betrieb in Form eines Bescheids der Regierung die Erlaubnis, zulassungspflichtige Tätigkeiten auszuführen. Die Pflicht gilt für alle Betriebe, die schlachten, Fleisch selbst zerlegen und verarbeiten und bei denen mehr als ein Drittel der Herstellungsmenge die Produktionsstätte verlässt, um zum Beispiel in Filialen, bei Vereinsfesten o.ä. verkauft zu werden. Nach dem 31. Dezember 2009 darf ein solcher Betrieb ohne Zertifizierung keine zulassungspflichtigen Tätigkeiten mehr ausführen.
Zulassungsbehörde ist die Regierung von Unterfranken. Die Veterinäre besichtigen die Betriebe und beraten vor Ort, wie die Zulassungsvoraussetzungen erfüllt werden können. Sie leiten den Antrag an die Regierung weiter. Beratend zur Seite stehen den Metzgern auch die Innungen und der Fleischerverband Bayern.