Main Echo
Europaparlament schiebt irreführender Produktwerbung einen Riegel vor
Straßburg. Fettfreie Chips vor Vitaminen strotzende Bonbons, den Knochenaufbau fördernde Riegel, dazu Werbe-Ikonen wie Heidi Klumm, die den Eindruck vermitteln, dass das beworbene Produkt ein supergesundes Gumminaschzeug ist. Die Werbung führ den Verbraucher an der Nase herum.: Im Genug lässt sich der eine oder andere - _ Chips essend auf dem Sofa sitzend – auch gerne ein lullen.
Sei Jahren liegen Verbraucherschützer und die Werbewirtschaft wegen falscher Gesundheitsversprechen auf den Verpackungen im Clinch. Jetzt hat das Europaparlament eine Entscheidung getroffen. Die Nahrungsmittelindustrie in der EU darf in Zukunft nicht mehr mit falschen Gesundheitsversprechen werben. Die Verordnung tritt voraussichtlich im Frühjahr 2007 in Kraft.
Gesundheitsbezogenen Werbeaussagen auf Packungen wie „Schokoriegel mit Kalzium gut für die Knochen“ sind nur noch erlaubt, wenn sie auch wissenschaftlich belegt sind.. Markennamen sie „Slimfast“ (schnell abnehmen), bei denen der Name bereits Werbung ist, kann die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit nach einer Übergangszeit von 15 Jahren verbieten. So genannte risikobezogene Aussagen wie „reduzierte Herzinfarktgefahr“ müssen ein Zulassungsverfahren durchlaufen. „Die von uns verabschiedete Health-Claims-Verordnung verhindert eine gezielte Irreführung der Verbraucher durch Unternehmen“, sagt die unterfränkische Europaabgeordnete Dr. Anja Weisgerber (CSU). „Die neuen europäischen Regelungen leisten einen wichtigen Beitrag im Kampf gegen die Besorgnis erregende Zunahme des Übergewichts in der Bevölkerung“, sagte der Parlamentarische Verbraucherstaatssekretär Gerd Müller.
Die Grünen nannten die Entscheidung einen „Meilenstein, für den Verbraucherschutz“: „Die Industrie kann Verbraucher nicht mehr mit falschen Heilversprechen wie „Bonbons mit Vitamin E machen fit“ in die Irre führen“, sagte die Grünen Europaabgeordnete Hiltrud Breyer.
Die neuen Marketingregeln gelten auch für Lebensmittel mit einem hohen Gehalt an Zucker, Fett oder Salz wie Kartoffelchips, Fruchtquark oder Cornflakes. Ein Grenzwert darf überschritten werden, allerdings muss darauf klar und deutlich hingewiesen werden. Wenn „arm an Zucker“ auf der Verpackung steht, muss auch erwähnt werden, wenn der Fettgehalt besonders hoch ist