Financial Times Deutschland, 9. Oktober 2007
Die Luft in Europa soll bis 2015 spürbar sauberer werden. Der Umweltausschuss des Europaparlaments einigte sich am Dienstag in Brüssel grundsätzlich auf schärfere Grenzwerte für gesundheitsschädliche Feinstäube.
Sie gehen in einigen Punkten noch über den Beschluss der EU-Staaten vom Oktober 2006 hinaus. Der federführende Abgeordnete Holger Krahmer (FDP) sagte: «Erste Gespräche mit dem Rat und der Kommission zeigen, dass der Wille zur Einigung vorhanden ist.» Die CSU-Abgeordnete Anja Weisgerber sagte: «Es reicht nicht aus, die Luftqualität nur zu messen. Wir müssen die Quellen verstopfen.» Die Parlamentarier wollen den Mitgliedstaaten längere Übergangsfristen zugestehen. Im November steht voraussichtlich die Abstimmung im Plenum an.
Bei Feinstaub handelt es sich um Partikel, die die Gesundheit schwer schädigen können. Die Kommission erwartet, dass durch eine weitere Verschärfung der seit 2005 geltenden Richtlinien die Zahl der Todesfälle durch Luftverschmutzung von jährlich 370 000 auf 230 000 sinken kann.
Seit 2005 gelten bereits Grenzwerte für grobe Partikel mit einer Größe von 10 Mikrometern (PM 10). Nun soll auch für extrem feine Partikel bis 2,5 Mikrometer (PM 2,5) von 2010 an ein Zielwert und von 2015 an - verbindlich - ein durchschnittlicher Jahresgrenzwert von 25 Mikrogramm je Kubikmeter Luft gelten.
1 Mikrogramm ist gleich ein Millionstel Gramm. 1 Mikrometer ist gleich ein Tausendstel Millimeter. Die Parlamentarier wollen, dass parallel zur Verschärfung der Werte auch Auflagen für Hausfeuerungs- und Industrieanlagen sowie Schiffsmotoren beschlossen werden.
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hatte deutsche Städte in einer Entscheidung Ende September verpflichtet, Bewohner von stark befahrenen Straßen notfalls auch mit zeitweiligen Fahrverboten vor gesundheitsschädlichem Feinstaub zu schützen. Städte dürfen demnach mögliche Maßnahmen nicht mit dem Hinweis ablehnen, dass noch kein landesweiter Aktionsplan zur Luftreinhaltung vorliegt. Stattdessen müssten sie sofort handeln und etwa den Lastwagenverkehr betroffener Straßen umleiten.
Anlass der Entscheidung war die Klage des Geschäftsführers der Grünen in Bayern, Dieter Janecek. Der 31-Jährige wohnt in München an einer der bundesweit am stärksten durch Feinstaub belasteten Straßen. Er wollte erreichen, dass die Stadt Einzelmaßnahmen wie Fahrverbote erlässt, wenn die Grenzwerte überschritten werden.