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Europäische Volksvertretung feiert 50-jähriges

primaSonntag, 30. März 2008

von Dr. Anja Weisgerber

Die Entwicklung des Europäischen Parlaments zu einer der wichtigsten EU-Institutionen ist eine beispiellose Erfolgsgeschichte. Es hat sich von einer beratenden Versammlung zum gleichberechtigten Gesetzgeber fortentwickelt. Am 19. März 2008 feierte die Europäische Volksvertretung ihr 50-jähriges Bestehen. Das Europäische Parlament ist die einzige direkt demokratisch legitimierte Institution der Europäischen Union – Anwälte der Bürgerinnen und Bürger in der EU.

Am 19. März 1958, also vor 50 Jahren, versammelten sich die europäischen Abgeordneten zum ersten Mal in Straßburg. Seitdem hat das Europäische Parlament an Größe, vor allem aber an politischer und gesellschaftlicher Bedeutung gewonnen. Die Abgeordneten entscheiden heute über den EU-Haushalt, wählen den Kommissionspräsidenten und setzen Recht in fast allen europäischen Politikbereichen gemeinsam mit dem Europäischen Rat, in dem die nationalen Regierungen vertreten sind. Mit dem Reformvertrag von Lissabon werden die Kompetenzen des Parlaments gerade beim wichtigen Mitentscheidungsverfahren nochmals gestärkt und ausgeweitet. Das heißt, wir können in mehr Themenbereichen den Kommissionsvorschlag verändern und werden nicht nur gehört.

Die Abgeordneten geben der Europäischen Union vor Ort ein Gesicht. Nicht die Vertreter der Kommission oder des Rates bieten Bürgersprechstunden oder persönliche Gespräche und Besuche an; die Mitglieder des Europäischen Parlaments sind vor Ort präsent und haben ein offenes Ohr für die Anliegen der Menschen.