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Europaabgeordnete stimmen Korrektur der Arbeitszeitrichtlinie zu

Deutsches Ärzteblatt

Europaparlament: Bereitschaftsdienst soll weiterhin Arbeitszeit bleiben

STRAßBURG. Mit knapper Mehrheit haben die Europaabgeordneten in Straßburg eine Korrektur der von der EU-Kommission vorgeschlagenen Revision der Arbeitszeitrichtlinie beschlossen. In erster Lesung sprachen sich knapp die Hälfte der 732 Mitglieder des Europaparlaments (EP) dafür aus, den Bereitschaftsdienst in stationären Einrichtungen und beim Rettungsdienst voll als Arbeitszeit zu werten.

Die Kommission hatte eine Aufteilung des Bereitschaftsdienstes in inaktive und aktive Phasen vorgeschlagen, wobei nur der tatsächlich geleistete Dienst der Arbeitszeit zugerechnet werden sollte. Dem opt-out erteilten die Abgeordneten ebenfalls eine klare Absage. Spätestens drei Jahre nach In-Kraft-Treten der Richtlinie sollen die Mitgliedstaaten nicht mehr von der wöchentlichen Höchstarbeitszeit von 48 Stunden abweichen dürfen.

Das Abstimmungsergebnis stieß innerhalb einzelner Fraktionen auf ein unterschiedliches Echo. "Wir haben heute eine Mehrheit für humane Arbeitsbedingungen bekommen", kommentierte der stellvertretende Vorsitzende des EP-Beschäftigungsausschusses, Thomas Mann. "Alles andere wäre völlig unpraktikabel geworden und hätte die Belastungen der Krankenhausärzte nur verschlimmert", so der CDU-Abgeordnete. Ganz anders seine Fraktionskollegin Dr. Anja Weisgerber von der CSU. "Die Festschreibung des Grundsatzes Bereitschaftsdienst gleich Arbeitszeit und die Abschaffung des opt-out führen dazu, dass Bereitschaftsdienste in der heutigen Form in Deutschland nicht mehr möglich sein werden", kritisierte Weisgerber. Mit dieser Weichenstellung habe Europa die Chance für eine flexible und zukunftsorientierte Lösung im Krankenhaussektor vertan, urteilte sie. Zudem beschere die Entscheidung des EP deutschen Ärzten Einkommenseinbußen von bis zu 30 Prozent.

Karin Jöns von der SPD hingegen begrüßte das Ergebnis. "Die Entscheidung des Parlaments stärkt den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer und stellt einen wichtigen Schritt zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf dar, was letztlich auch dem Patientenschutz zugute kommt." Zudem verweist Jöns darauf, dass nicht die europäische Arbeitszeitrichtlinie das eigentliche Problem sei, sondern die Reformunfähigkeit des deutschen Krankenhauswesens.
Innovative Arbeitszeitmodelle seien aufgrund einer vom EP vorgeschlagenen Öffnungsklausel auch weiterhin möglich. Diese sieht vor, dass die Tarifvertragspartner eine Ausdehnung der Bezugszeiträume für die wöchentliche Höchstarbeitszeit auf zwölf Monate vereinbaren können. "Damit erhalten vor allem kleinere Häusern mit dünner Personaldecke die Möglichkeit, flexible Lösungen zur Neuorganisation des Bereitschaftsdienstes zu realisieren", so Jöns.

Bereits in zweiter Lesung passieren ließen die Europaabgeordneten darüber hinaus die Richtlinie zur Anerkennung der Berufsqualifikationen. Mit ihr soll die grenzüberschreitende Mobilität von Angehörigen reglementierter Berufe, zu denen auch die Ärzte gehören, erleichtert werden./ps