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Bereitschaftsdienst soll Arbeitszeit sein
Brüssel/Strassburg: 24 Stunden Dienst – an deutschen Feuerwehr-Wachen ist das eher die Regel als die Ausnahme. Doch die Männer und Frauen dürfen, wenn nicht gerade ein Einsatz ruft oder nachbearbeitet werden muss, Sport treiben, lesen, schlafen. Hauptsache, sie sind bereit.
Ab 2010 werden sich die Kommandeure da einiges einfallen lassen müssen. Denn nach dem Willen des Europa-Parlamentes gelten solche 24-Stunden-Schichten dann als durchgehende Arbeitszeit, egal, ob die Männer ein Feuer bekämpfen oder nicht. Und: Solche Schichten sind nur zweimal in der Woche erlaubt. Denn die wöchentliche Höchstarbeitszeit wird auf 48 Stunden begrenzt. Das jedenfalls hat das Parlament am Mittwoch in Straßburg beschlossen und damit landesweit Krankenhäuser, Feuer- und Polizei-Verantwortliche, Unternehmen und Kommunen in große Probleme gestürzt. Schon jetzt rechnet die Deutsche Krankenhausgesellschaft mit rund 27000 Ärzten, die an den großen und kleinen Kliniken zusätzlich benötigt werden, wenn der Bereitschaftsdienst als Arbeitszeit gelten soll. Mehr als auf dem deutschen Arbeitsmarkt zu bekommen sind. Und auch die Mediziner selbst sind keineswegs glücklich darüber.
Anja Weisgerber, CSU-Abgeordnete aus Würzburg und Mitglied im Sozialausschuss des Parlaments: "Berechnungen der Verbände zufolge werden die betroffenen Ärzte bis zu 1500 Euro im Monat weniger verdienen. Und da es auch keine Möglichkeit der Arbeitszeit-Verlängerung gibt, schaden wir allen. Denn auch die Mediziner, die in der Forschung arbeiten, wollen flexibler sein, ihre Arbeitszeit zu gestalten." Ihr CDU-Fraktionskollege Thomas Mann sieht das ganz anders. Er kommentiert die Entscheidung mit den Worten: "Der Entschluss ist gut, alles andere hätte die Belastungen der Klinikärzte nur verschlimmert. "Grundsätzlich ist der Bereitschaftsdienst, der am Arbeitsplatz (also nicht zu Hause) abgeleistet wird, als Arbeitszeit zu werten. Die wöchentliche Höchstarbeitszeit darf in keiner Branche 48 Stunden überschreiten. Ausnahmeregelungen können die deutschen Tarifparteien zwar vereinbaren. Aber dennoch muss die durchschnittliche Höchstarbeitszeit im Jahr wiederum 48 Stunden pro Woche betragen.
Die Kommission hatte dagegen vorgeschlagen, den Bereitschaftsdienst in einen aktiven (= Arbeitszeit) und einen inaktiven Teil(= keine Arbeitszeit) zu unterteilen. Doch das Parlament wischte diesen Vorstoß am Mittwoch vom Tisch – und weiß dennoch nicht, ob es damit durchkommt. Denn nun müssen die zuständigen Fachminister der EU-Mitgliedsstaaten einen gemeinsamen Beschluss fassen. Und dort neigt man eher der Aufteilung inaktiv/aktiv zu. Sollte ein Vermittlungsverfahren nötig werden, hat die Mehrheit des Parlamentes ein starkes Faustpfand in der Tasche, denn der Europäische Gerichtshof hatte in zwei wegweisenden Urteilen bereits den Bereitschaftsdienst am Arbeitsplatz pauschal zur Arbeitszeit erklärt. Wie das Ringen ausgeht, ist offen. Fest steht nur, dass 2010 die neue europäische Arbeitszeitrichtlinie in Kraft treten soll.