Märkische Allgemeine
Neue Richtlinie tritt spätestens 2009 in Kraft
Detlef Drewes
BRÜSSEL Manchmal geht der Knall nach hinten los. 45 000 Mal im Jahr werden durch Feuerwerkskörper Menschen verletzt oder gar getötet. Vor dem Hintergrund dieser EU-Zahlen hat das Europäische Parlament nun neue Sicherheitsmaßnahmen für alles erlassen, was knallt, sprüht und explodiert. Pyrotechnik kommt nämlich keineswegs nur zu Silvester zum Einsatz. Für rund 5,5 Milliarden Euro werden Zünder auch in Autos eingesetzt, bei Airbags oder Gurtstraffern. Dagegen nehmen sich die 1,4 Milliarden Euro, für die Europas Feuerwerkshersteller Raketen und Böller produzieren, fast bescheiden aus. Das Problem: In den bisher 25 Mitgliedstaaten gibt es auch 25 unterschiedliche nationale Regelungen. So dürfen zum Beispiel Feuerwerkskörper, die eine "sehr geringe Gefahr" darstellen, in Deutschland erst ab zwölf Jahren gekauft werden, in Österreich sind sie frei erhältlich. Doch damit soll bald Schluss sein. Die Branche wird verpflichtet, europäische Vorgaben für eine eigene Qualitätskontrolle zu nutzen, wird dabei aber von staatlichen Stellen wie der Bundesanstalt für Materialprüfung in Deutschland überwacht.
"Dieses System ist sicher und nicht so bürokratisch, wie eine eigene Datenbank, die die Kommission wollte", sagte die deutsche Europa-Abgeordnete Anja Weisgerber (CSU). "Zusätzlicher Verwaltungsaufwand für die Mitgliedstaaten konnte vermieden werden." Allerdings geht es der EU nicht nur um gleiche Qualitäts- und Sicherheitsstandards. Bei den Feuerwerkskörpern – die sind nämlich die Hauptgefahr, da bei Zündern im Auto zumindest in Deutschland bereits strikte Kontrollen bestehen – beherrschen Hersteller aus China und Hongkong den Markt. Rund 96 Prozent der Raketen und Kanonenschläge, die innerhalb der EU in die Luft gehen, werden dort produziert. Hinzu kommen illegale Importe. Allein beim Jahreswechsel 2005/2006 wurden hierzulande 30 Tonnen illegaler Feuerwerkskörper beschlagnahmt, die ohne Rücksicht auf europäische Sicherheitsvorschriften zusammengebastelt worden waren.
Künftig müssen das Unternehmen und der Importeur gemeinsam für die Einhaltung der verschärften Regeln haften. Der Verbraucher soll beim Kauf darüber hinaus erkennen können, dass die Sicherheitsvorschriften beachtet wurden. Dazu wird die CE-Kennzeichnung um den Namen des Herstellers und des einführenden Unternehmens erweitert, so dass klar ist, ob der Raketenbauer seriös ist.
Generell gelten in Zukunft vier Kategorien für Feuerwerkskörper:
• Ab zwölf Jahren dürfen Knallfrösche und einfache Raketen erworben werden, die nur eine geringe Gefahr darstellen.
• Erst ab 16 Jahren sind Knaller mit kleiner Gefahr und niedrigem Geräuschpegel erhältlich.
• 18 Jahre alt muss sein, wer Böller erwerben will, die eine mittelgroße Gefahr darstellen und deren Knall die menschliche Gesundheit nicht gefährdet.
• Wer noch mehr will (höherer Gefährdungsgrad, hoher Schallpegel, aber ohne Gesundheitsrisiko) muss Fachkenntnisse vorweisen können.
Nach den Beratungen des Parlamentes dürfte die neue Richtlinie spätestens im Jahr 2009 in Kraft treten.